{"id":10061,"date":"2020-06-24T18:32:41","date_gmt":"2020-06-24T18:32:41","guid":{"rendered":"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/?p=10061"},"modified":"2020-06-24T18:37:48","modified_gmt":"2020-06-24T18:37:48","slug":"debatte-ordnungsruf-oder-eingriff-in-artikel-5","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=10061","title":{"rendered":"Debatte, Ordnungsruf oder Eingriff in Artikel 5?"},"content":{"rendered":"<header class=\"article-standard__header\">\n<div id=\"attachment_10064\" style=\"width: 310px\" class=\"wp-caption alignleft\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" aria-describedby=\"caption-attachment-10064\" class=\"wp-image-10064 size-medium\" src=\"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20-06-24-faz-ausriss-300x297.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"297\" srcset=\"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20-06-24-faz-ausriss-300x297.jpg 300w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20-06-24-faz-ausriss-1024x1012.jpg 1024w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20-06-24-faz-ausriss-768x759.jpg 768w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20-06-24-faz-ausriss-303x300.jpg 303w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2020\/06\/20-06-24-faz-ausriss.jpg 1058w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><p id=\"caption-attachment-10064\" class=\"wp-caption-text\">FAZ v. 23.06.2020 &#8211; Ausriss<\/p><\/div>\n<p><em>Martin Breidert und Toni Jan\u00dfen schreiben uns: &#8222;Dieser\u00a0 wichtige juristische und politische Beitrag\u00a0 des\u00a0 DLF-Chefkorrespondenten Stephan Detjen in der FAZ (!)\u00a0 sollten alle gelesen haben, die sich\u00a0 in Deutschland\u00a0 an der Diskussion um Antisemitismus\/BDS beteiligen wollen. Dieser Artikel \u00a0 ist ein Angriff auf\u00a0 den\u00a0 irrlichternden Bundesantisemitenj\u00e4ger\u00a0 Felix Klein und auf die Antisemitismus\/BDS-Beschl\u00fcsse\u00a0 des Bundestags,\u00a0 des\u00a0 NRW-Landtags und\u00a0 etlicher Stadtr\u00e4te.<\/em><\/p>\n<\/header>\n<p><em>Stephan Detjen ist Jurist und nimmt Bezug auf Urteile des Verwaltungsgerichts K\u00f6ln zum Fall Bonn, des Oberverwaltungsgerichts Celle zum Fall Oldenburg, auf\u00a0 den laufenden Prozess des Bayrischen Verwaltungsgerichtshofs zum Fall M\u00fcnchen\u00a0 und last but not least auf\u00a0 das wegweisende\u00a0 j\u00fcngste Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte in\u00a0 Stra\u00dfburg.<\/em><!--more--><\/p>\n<p><em>Wir sollten\u00a0 diesen Artikel\u00a0 allen Politikern, Journalisten und kirchlichen\u00a0 Vertretern\u00a0 entgegenhalten, die\u00a0 Veranstaltungen\u00a0 verhindern wollen, weil sie angeblich BDS-&#8222;affin&#8220; sind.\u00a0 Welche\u00a0 Gruppen\u00a0 auch\u00a0 immer\u00a0 BDS unterst\u00fctzen wollen, m\u00fcssen sich nicht l\u00e4nger bedeckt halten oder gar vrerstecken.\u00a0\u00a0 Das ist gerade in diesen Tagen wichtig, da die israelische Regierung weitere\u00a0 v\u00f6lkerrechtswidrige Annexionen angek\u00fcndigt hat. Das Recht ist auf unserer Seite! Wir sollten im Bedarfsfall davon Gebrauch machen.<\/em><\/p>\n<header class=\"article-standard__header\">\n<hr \/>\n<h1>Hier also Ausz\u00fcge aus dem Artikel. Der vollst\u00e4ndige Text in der <a href=\"https:\/\/zeitung.faz.net\/faz\/feuilleton\/2020-06-24\/e369a2e058b53b0349274b565c4a3559\/?GEPC=s5\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">FAZ vom 22.06.2020 hier.<\/a><\/h1>\n<div class=\"article-standard__subline\">Es bestehen rechtliche Zweifel an der Antisemitismus-Strategie der Bundesregierung.<\/div>\n<div class=\"article-standard__author-name\">Von Stephan Detjen<\/div>\n<\/header>\n<div class=\"article-standard__body\">\n<div class=\"article__container article__container--medium\"><\/div>\n<\/div>\n<div class=\"article__container article__container--medium\">\n<p>Die Auseinandersetzung um die Antisemitismus-Vorw\u00fcrfe gegen den kamerunischen Historiker Achille Mbembe hat einen rechtlichen Kern. Es geht um die Qualit\u00e4t parlamentarischer Beschl\u00fcsse und ihre Umsetzung in exekutives Handeln. Schon l\u00e4nger als die Feuilletons besch\u00e4ftigen sich Gerichte mit den damit verbundenen Fragen. Die juristische Dimension der Debatte wird an Bedeutung gewinnen, und die Causa Mbembe ist dabei nur ein Fall von vielen.<\/p>\n<p>Im September letzten Jahres f\u00e4llte die 14. Kammer des Verwaltungsgerichts K\u00f6ln ein Urteil, mit dem die Stadt Bonn verpflichtet wurde, einem pal\u00e4stinensischen Verein die Teilnahme an einem st\u00e4dtischen Kulturfestival zu erlauben, der zuvor wegen Antisemitismus-Vorw\u00fcrfen davon ausgeschlossen werden sollte (Az 14 L 1747\/19). Die Stadt hatte sich dazu auf eine Resolution des Bundestags vom 17. Mai letzten Jahres sowie eine gleichartige Entschlie\u00dfung des nordrhein-westf\u00e4lischen Landtages berufen. Die Parlamente hatten L\u00e4nder, St\u00e4dte und Gemeinden aufgerufen, Organisationen und Institutionen keine \u00f6ffentlichen R\u00e4ume zur Verf\u00fcgung zu stellen, wenn diese sich antisemitisch \u00e4u\u00dferten oder das Existenzrecht Israels in Frage stellten. Damit identifizierten Bundes- und Landtag pauschal auch die BDS-Bewegung, die zu Boykottma\u00dfnahmen gegen Israel aufruft.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"article__container article__container--medium\">\n<p>BDS \u2013 Boycott, Divestment, Sanctions \u2013 ging 2005 aus einem Aufruf pal\u00e4stinensischer Gruppen und Parteien hervor, die internationale Boykotte gegen das s\u00fcdafrikanische Apartheidregime als Vorbild f\u00fcr einen gewaltfreien Protest gegen die israelische Besatzungspolitik bezeichneten. Die globale BDS-Bewegung hat keine zentralen Strukturen. Ihre Aktionsformen reichen von aggressiv antisemitischen Aufrufen aus Beirut und Gaza \u00fcber akademische Kampagnen in Gro\u00dfbritannien bis zu Forderungen israelischer und europ\u00e4ischer Friedensaktivisten, Produkte aus den von Israel besetzten Gebieten zu kennzeichnen. (&#8230;)<\/p>\n<p>Auch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ist ein Verfahren in Sachen BDS anh\u00e4ngig. Die \u201eS\u00fcddeutsche Zeitung\u201c ahnte nach der m\u00fcndlichen Verhandlung Ende Mai: \u201eGericht will st\u00e4dtischen BDS-Beschluss kippen\u201c. Auch die M\u00fcnchner Richter hatten erhebliche Zweifel daran erkennen lassen, dass sich die Entschlie\u00dfung des Bundestages als Rechtsgrundlage daf\u00fcr eignet, wegen angeblicher BDS-N\u00e4he eines Redners die Vermietung st\u00e4dtischer R\u00e4umlichkeiten zu verweigern. Offenbar plant das M\u00fcnchner Gericht, eine Revision seiner anstehenden Entscheidung beim Bundesverwaltungsgericht zuzulassen. \u201eWir brauchen eine h\u00f6chstrichterliche Kl\u00e4rung\u201c, wird der Vorsitzende Richter Dieter Z\u00f6llner zitiert.<\/p>\n<p>Damit w\u00e4re auch der Weg zum Bundesverfassungsgericht vorgezeichnet. Auf europ\u00e4ischer Ebene gibt es bereits h\u00f6chstrichterliche Hinweise: In der vergangenen Woche entschied der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR), dass der Grundsatz der Meinungsfreiheit verletzt sei, weil ein franz\u00f6sisches Gericht mehrere BDS-Aktivisten wegen einer Boykottaktion gegen israelische Produkte zu Geldstrafen verurteilt hatte (Baldassi u. a. gg. Frankreich, Rechtssache 15271\/16). Nach einstimmiger Auffassung der Richter einschlie\u00dflich der deutschen Richterin am EGMR ist der Aufruf von der Europ\u00e4ischen Menschenrechtscharta als Ausdruck eines politischen Protests gesch\u00fctzt. Zugleich wies der EGMR allerdings darauf hin, dass die Verurteilung in Frankreich nicht mit dem Vorwurf des Antisemitismus begr\u00fcndet worden war. Die h\u00f6chstrichterliche Kl\u00e4rung, ob BDS-Aktionen als antisemitisch gebrandmarkt werden k\u00f6nnen, steht also noch aus.<\/p>\n<p>Im deutschen Fall Mbembe ging es zun\u00e4chst weder um den Vorwurf des evidenten Antisemitismus noch um den BDS. Als der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, Mitte April erkl\u00e4rte, Mbembe sei als Er\u00f6ffnungsredner der Ruhrtriennale nicht geeignet, gen\u00fcgte ihm daf\u00fcr die Behauptung, einzelne \u00c4u\u00dferungen Mbembes seien \u201emissverst\u00e4ndlich\u201c. Erst in der zweiten Phase der Debatte wurde Mbembe auch mit der BDS-Bewegung in Verbindung gebracht. Der Geschichtstheoretiker hatte ein Vorwort zu einem Buch beigesteuert, dessen Erl\u00f6se dem s\u00fcdafrikanischen BDS zuflossen. Au\u00dferdem hatte Mbembe 2018 selbst an einer akademischen Boykottaktion mitgewirkt. Klein erkl\u00e4rte nunmehr im Interview der \u201eZeit\u201c: \u201eF\u00fcr mich ist die Sache leider eindeutig.\u201c BDS genie\u00dfe auch in Deutschland Meinungsfreiheit. Es gehe aber um Steuergelder und die Frage, ob \u201ewir K\u00fcnstler oder Intellektuelle finanzieren, die das Existenzrecht Israels in Frage stellen\u201c. Er erf\u00fclle einen Auftrag, wie er \u201evom Deutschen Bundestag in mehreren Entschlie\u00dfungen formuliert\u201c worden sei. (&#8230;)<\/p>\n<p>Einschr\u00e4nkungen der Meinungsfreiheit, wie sie mit dem Vorwurf der BDS-N\u00e4he begr\u00fcndet werden, bed\u00fcrfen einer klaren Rechtsgrundlage und unterliegen einem vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Pr\u00fcfungsschema. Damit wird untersucht, ob der Grundrechtseingriff geeignet, erforderlich und angemessen ist, um ein gesetzlich legitimiertes Ziel zu erreichen. Das gilt auch dann, wenn es um ein so wichtiges Anliegen wie die Bek\u00e4mpfung des Antisemitismus geht.<\/p>\n<p>Zur notwendigen Stringenz staatlichen Handelns im Grundrechtebereich geh\u00f6rt auch ein klares Rollenverst\u00e4ndnis der staatlichen Akteure. Die Mbembe-Debatte aber offenbarte vor allem die Missverst\u00e4ndnisse des Antisemitismusbeauftragen mit Blick auf das eigene Amt und die Wirkung seines Handelns. Mal erkl\u00e4rte Klein, es gehe ihm lediglich darum, eine Debatte anzusto\u00dfen, dann erweckte er den Eindruck, mit regierungsamtlicher Autorit\u00e4t ein bestimmtes Staatshandeln \u2013 n\u00e4mlich den Entzug von Auftrittsm\u00f6glichkeiten \u2013 zu bef\u00f6rdern. Klein unterschrieb keinen f\u00f6rmlichen Verwaltungsakt, mit dem ein Auftritt Mbemes untersagt worden w\u00e4re. Aber der Fall zeigt, welches faktische Gewicht schon das blo\u00dfe Wort des Antisemitismusbeauftragten haben kann.<\/p>\n<p>Sein Amt ist mit einer besonderen Autorit\u00e4t ausgestattet, die sich nicht allein aus beamtenrechtlichen Kompetenzen ergibt. Wer im Auftrag der Bundesregierung \u00fcber die Kennzeichnung \u201eAntisemitismus\u201c verf\u00fcgt, f\u00fchrt auch ohne f\u00f6rmliche Exekutivbefugnisse ein scharfes Schwert. Mit guten Gr\u00fcnden ist in Deutschland stigmatisiert und delegitimiert, wer mit Antisemitismus in Verbindung gebracht wird. Was der Regierungsbeauftragte selbst als unverbindlichen Debattenbeitrag verstanden wissen m\u00f6chte, d\u00fcrfte aus rechtlicher Sicht eher mit amtlichen Warnhinweisen vergleichbar sein.<\/p>\n<p>Die Rechtsprechung hat daf\u00fcr Kriterien und Anforderungen entwickelt. Wenn Ministerien oder Beh\u00f6rden im Namen des Verbraucher- oder Jugendschutzes vor potentiell gesundheitsgef\u00e4hrdenden Produkten oder Sekten warnen, m\u00fcssen sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts klare Belege, trennscharfe Kriterien und interne Abw\u00e4gungsprozesse nachweisen. Denn auch wenn die Schwelle des Verbots nicht \u00fcberschritten ist, lenkt eine regierungsamtliche Warnung das Verbraucherverhalten und greift in das Marktgeschehen ein.<\/p>\n<p>\u00c4hnlich entfaltet auch der Antisemitismus- oder BDS-Vorwurf seine Wirkung im Raum \u00f6ffentlicher Diskurse: Institutionen f\u00fcrchten Auswirkungen auf F\u00f6rder- und Personalentscheidungen, Jurys weichen bei Preisentscheidungen auf \u201esichere\u201c Kandidaten aus, Publizisten z\u00f6gern, sich in die giftige Debatte einzuschalten, wenn sie f\u00fcrchten m\u00fcssen, mit Antisemitismus in Verbindung gebracht zu werden. Das wird dann zum Problem, wenn die Grenze zwischen der gebotenen Bek\u00e4mpfung des Antisemitismus und einer Unterdr\u00fcckung politisch legitimer Kritik verwischt wird. Der Antisemitismusbeauftragte tr\u00e4gt dazu bei, wenn er sich im \u201eSpiegel\u201c mit \u00c4u\u00dferungen \u00fcber \u201egeb\u00fchrenden Druck\u201c und angebliche, nicht belegte Entlassungsforderungen gegen einen Journalisten (den Autor dieses Textes) vernehmen l\u00e4sst, weil der sich in einem Deutschlandfunk-Kommentar kritisch mit der Amtsf\u00fchrung Kleins auseinandergesetzt hat.<\/p>\n<p>Die Sorge, dass ein entgrenzter Begriff des Antisemitismus als Instrument benutzt und missbraucht werden k\u00f6nnte, um Diskursr\u00e4ume unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig einzuschr\u00e4nken, war auch im Deutschen Bundestag bereits gegenw\u00e4rtig, als das Parlament vor einem Jahr seinen BDS-Beschluss fasste. Abgeordnete schildern das Beratungsverfahren als gutgemeinte Initiative, die in einer Art parlamentarischem Betriebsunfall endete: Zahlreiche Parlamentarier hatten die gef\u00e4hrliche Unsch\u00e4rfe des Antrags erkannt, drangen aber mit ihren Mahnungen nicht durch. Ein Teil der Gr\u00fcnen-Fraktion stimmte ebenso wie Linke offen gegen den Antrag. Dutzende weitere Abgeordnete der SPD und der Gr\u00fcnen stimmten der Entschlie\u00dfung zwar zu, verwiesen aber in einer pers\u00f6nlichen Erkl\u00e4rung auf Einw\u00e4nde israelischer und j\u00fcdischer Akademiker, die den Bundestag in einem offenen Brief vor einem Irrweg gewarnt hatten. Unionsabgeordnete mahnten in einer weiteren pers\u00f6nlichen Erkl\u00e4rung, legitime Kritik an der Politik der israelischen Regierung d\u00fcrfe \u201enicht als vermeintlich antisemitisch diskreditiert und in unangemessener Weise eingeschr\u00e4nkt werden\u201c.<\/p>\n<p>Ein Jahr sp\u00e4ter illustriert die Mbembe-Debatte, wie berechtigt diese Sorge war. Das politische Umfeld der Diskussion d\u00fcrfte sich unterdessen weiter aufheizen, wenn die israelische Regierung mit der Ank\u00fcndigung ernst macht, das Westjordanland f\u00f6rmlich zu annektieren. Die schon jetzt anschwellende Debatte \u00fcber Reaktionen auf deutscher und europ\u00e4ischer Ebene wird Trittsicherheit in der Argumentation erfordern. Die deutsche Politik aber ist schlecht darauf vorbereitet. Erforderlich w\u00e4re es jetzt, einen Reset der Debatte vorzunehmen, um die definitorischen und institutionellen Grundlagen f\u00fcr eine wirksame Bek\u00e4mpfung des Antisemitismus im Licht der j\u00fcngsten Erfahrungen selbstkritisch zu \u00fcberpr\u00fcfen und nachzujustieren.<\/p>\n<p><i>Der Autor <\/i><i>ist Jurist und Chefkorrespondent des Deutschlandradios im Hauptstadtstudio Berlin.<\/i><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Martin Breidert und Toni Jan\u00dfen schreiben uns: &#8222;Dieser\u00a0 wichtige juristische und politische Beitrag\u00a0 des\u00a0 DLF-Chefkorrespondenten Stephan Detjen in der FAZ (!)\u00a0 sollten alle gelesen haben, die sich\u00a0 in Deutschland\u00a0 an der Diskussion um Antisemitismus\/BDS beteiligen wollen. 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