{"id":12564,"date":"2024-04-27T07:49:00","date_gmt":"2024-04-27T07:49:00","guid":{"rendered":"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/?p=12564"},"modified":"2024-04-27T09:10:10","modified_gmt":"2024-04-27T09:10:10","slug":"bremer-gericht-schuetzt-israelkritische-parolen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=12564","title":{"rendered":"Bremer Gericht sch\u00fctzt israelkritische Parolen"},"content":{"rendered":"<p><a href=\"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-27-weserkurier-demo-auflagen.jpg\"><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-12565 size-medium\" src=\"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-27-weserkurier-demo-auflagen-300x197.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"197\" srcset=\"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-27-weserkurier-demo-auflagen-300x197.jpg 300w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-27-weserkurier-demo-auflagen-768x503.jpg 768w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-27-weserkurier-demo-auflagen-458x300.jpg 458w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-27-weserkurier-demo-auflagen.jpg 963w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/a>Das war wirklich eine faustdicke \u00dcberraschung! Wie der <a href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/bremen\/politik\/bremen-verwaltungsgericht-erlaubt-kindermoerder-israel-parole-doc7v5io8zlu2owf7fce0p\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weser Kurier am 26. April 2024<\/a> meldete, hat das Verwaltungsgericht Bremen in einem Eilverfahren entschieden, dass mehrere Verbotsauflagen, die das Ordnungsamt Bremen gegen die letzten Free-Gaza!-Demonstrationen erlassen hatte, rechtswidrig seien. Im Weser Kurier wird aus dem Urteil berichtet: <em>&#8222;Wer auf Demonstrationen &#8218;Kinderm\u00f6rder Israel&#8216; ruft oder diese Parole als Banner tr\u00e4gt, macht sich nicht der Volksverhetzung strafbar. Es ist auch keine auch keine St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens, geschweige denn eine Billigung oder gar Aufforderung zu Straftaten \u2013 es ist vielmehr eine vom Grundgesetz gesch\u00fctzte Wahrnehmung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.&#8220; <\/em><!--more--><\/p>\n<p>&#8222;Offensichtlich rechtswidrig'&#8220; seien hingegen Auflagen der Innenbeh\u00f6rde, die sich gegen diese und andere Israel-feindliche \u00c4u\u00dferungen richteten. Vor der &#8218;Demo gegen Waffenlieferungen nach Israel&#8216; am vorigen Sonnabend hatte das Ordnungsamt 17 verschiedene Auflagen gemacht. Danach sollten Kennzeichen und Symbole von Terrororganisationen wie der Hamas ebenso verboten sein wie die &#8218;Kinderm\u00f6rder&#8216;-Parole. Aber auch Abbildungen des israelischen Staatsgebietes, ausgef\u00fcllt mit den Farben der pal\u00e4stinensischen Flagge, wurden untersagt. Verboten wurde schlie\u00dflich der bereits vom Bundesinnenministerium als Hamas-typisch ge\u00e4chtete Slogan &#8222;From the river to the sea \/ Palestine will be free\u201c.<\/p>\n<hr>\n<p><a href=\"https:\/\/bremerfriedensforum.de\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/24-04-20-Beschluss-VG-Bremen-Demo200424-2.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Das gesamte 12-seitige Urteil hier.<\/a><br \/>\nHeute (27.04.2024) erscheint im <a href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/bremen\/politik\/interview-zum-verhaeltnis-bremer-muslimen-und-juden-doc7v615f7chg4nyukcl3w\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Weser Kurier ein Doppelinterview<\/a> zu dem Urteil Es \u00e4u\u00dfern sich Murat \u00c7elik (Schura) und Grigori Pantijelew (J\u00fcdische Gemeinde) zur aktuellen Situation.<\/p>\n<hr>\n<p>Geradezu sensationell an dem Urteil ist vor allem die Aufhebung des Verbots der Parole &#8222;Kinderm\u00f6rder Israel&#8220;. Wie der Weser Kurier berichtet, hei\u00dfe es In der siebenseitigen Begr\u00fcndung des Gerichts, dass die Parole keineswegs nur ein antisemitisches Klischee sei. Es sei <em>&#8222;nicht ausgeschlossen, dass hiermit nicht j\u00fcdische Menschen, sondern der Staat Israel als politischer Akteur gemeint ist&#8220;<\/em>. Schlie\u00dflich seien &#8222;im Rahmen des Krieges in Gaza auch Kinder zu Tode gekommen&#8220;. Das Gericht kritisierte damit deutlich die in der deutschen Medien\u00f6ffentlichkeit \u00fcblich gewordene Auffassung, dass jede Kritik an der israelischen Regierung schon per se antisemitisch sei.&nbsp;<\/p>\n<p>Erwirkt hatte das Urteil die Bremerin Ranya Dakkour in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Die Innenbeh\u00f6rde habe noch versucht, gegen die aufschiebende Wirkung der Klage vorzugehen, sei aber damit gescheitert. Die Grundrechte der Antragstellerin w\u00fcrden in diesem Einzelfall, so das Gericht, schwerer wiegen als die nach der Einsch\u00e4tzung der Versammlungsbeh\u00f6rde vorliegenden Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit.&nbsp;<\/p>\n<p>Die Folge war, dass auf der Demo &#8222;Gegen Waffenlieferungen nach Israel&#8220; am 20. April 2024 (14 Uhr ab Leibnizplatz) die vorher verbotenen Parolen gerufen werden durften &#8211; was auch lautstark geschah. Auf der Demonstration &#8222;Free Gaza! Free Palestine!&#8220;, die am gleichen Tag (Beginn 15.30 Uhr) &#8211; angemeldet und organisiert von der Pal\u00e4stinensischen Gemeinde Bremen &#8211; ab Hauptbahnhof stattfand, mussten die Verbotsauflagen des Ordnungsamtes jedoch eingehalten werden. Diese wurden wieder in voller L\u00e4nge vorgelesen, und die Polizei \u00fcberwachte wie \u00fcblich die Durchf\u00fchrung.&nbsp;<\/p>\n<p>Die drei Richter des Bremer Verwaltungsgerichts urteilten offenbar in die gleiche Richtung wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Frankfurt. Dieser hatte in seinem Urteil am 22. M\u00e4rz 2024 festgestellt, dass die Strafbarkeit der Parole &#8222;From the River to the Sea, Palestine Will Be Free!&#8220; \u00e4u\u00dferst zweifelhat sei, und das Verbot also aufgehoben. Der Shitstorm in der deutschen Medien\u00f6ffentlichkeit lie\u00df nicht lange auf sich warten, schlie\u00dflich war das Verbot dieser Parole zum juristischen common sense in Deutschland geworden.&nbsp;<\/p>\n<p>Das Bremer Gericht muss sich ebenfalls auf einiges gefasst machen. Kurz nach Bekanntwerden des Urteils gab es Pressemitteilungen aus der B\u00fcrgerschaft:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Kevin Lenkeit<\/strong> (SPD) hielt den Beschluss f\u00fcr &#8222;brandgef\u00e4hrlich angesichts zunehmender antisemitischer Straftaten&#8220;,<\/li>\n<li><strong>Marcel Schr\u00f6der<\/strong> (FDP) meinte, das &#8222;Sicherheitsgef\u00fchl der J\u00fcdinnen und Juden in unserem Land&#8220; werde geschw\u00e4cht.<\/li>\n<li><strong>Marco L\u00fcbke<\/strong> (CDU) verwies darauf, dass die B\u00fcrgerschaft erst im Februar 2022 die Landesverfassung ge\u00e4ndert habe, um genau das zu verhindern.<\/li>\n<li><strong>Henrike M\u00fcller<\/strong> (Gr\u00fcne) formulierte erwartungsgem\u00e4\u00df mit besonderer Sch\u00e4rfe: &#8222;Auch nach diesem Urteil gibt es keinen Freibrief f\u00fcr antisemitische \u00c4u\u00dferungen, Beschimpfungen und Hetze. Und es ist keine Option, offenen Antisemitismus auf Demonstrationen oder anderen Versammlungen zu tolerieren.&#8220;&nbsp;<\/li>\n<li><strong>Grigori Pantijelew<\/strong> (J\u00fcdische Gemeinde&#8220; sah f\u00fcr die Zukunft schwarz: &#8222;Jetzt m\u00fcssen sich die Juden zumindest in Hessen und Bremen die Frage stellen, ob wir hier willkommen sind.&#8220;<\/li>\n<\/ul>\n<p>Eigentlich ist es ja Konsens, dass die Unabh\u00e4ngigkeit der Justiz betont und Gerichtsurteile respektiert werden. In diesem Fall ist alles anders. Das Gericht wird in aller Sch\u00e4rfe kritisiert, und seine Begr\u00fcndungen entweder nicht gelesen oder jedenfalls nicht zur Kenntnis genommen. Die Richter hatten ja gerade mit aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass die Kritik an der israelischen Politik in Gaza nicht automatisch antisemitisch und damit als Volksverhetzung verboten sei.&nbsp;<\/p>\n<p>In Bremen ist das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht das letzte Wort in diesem ideologischen Kampf um die Zul\u00e4ssigkeit von Parolen. Wie der Weser Kurier berichtet, wird das Innenressort gegen das Urteil sofort Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht einlegen.&nbsp;<\/p>\n<p>F\u00fcr die Demonstration heute, am 27. April 2024, die wieder von der Pal\u00e4stinensischen Gemeinde angemeldet worden ist, gelten offenbar ohne Abstriche die alten Auflagen wie vor einer Woche. Mehr noch. Wie der Weser Kurier berichtet, hat die Versammlungsbeh\u00f6rde den Verbotskatalog sogar noch erweitert. Verboten werden in Zukunft auch Popsongs von Mohammad Kassam (\u201eErhebe die Kuffiya\u201c) und Joulia Boutros (\u201eWo sind die Millionen?\u201c) sowie anti-j\u00fcdische arabische Slogans. Insgesamt umfassen die Auflagen und Hinweise vier Seiten zus\u00e4tzlich.<br \/>\n<em>S\u00f6nke Hundt<\/em><\/p>\n<p>Der sehr ausf\u00fchrliche <a href=\"https:\/\/www.weser-kurier.de\/bremen\/politik\/bremen-verwaltungsgericht-erlaubt-kindermoerder-israel-parole-doc7v5io8zlu2owf7fce0p\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bericht Joerg Helge Wagner im Weser Kuriers<\/a> hier.&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>juristischenbrach das Urteil die bisher von vielen Staatsanwaltschaften, z.B. in Bayern, dem Saarland, Sachsen und Th\u00fcringen auf, wo die Parole konsequent geahndet w\u00fcrde<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Bremer Gericht sch\u00fctzt anti-israelische Parolen<br \/>\nSeit Monaten demonstrieren Pal\u00e4stinenser und Sympathisanten gegen Israel. In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Bremen nun auch \u00c4u\u00dferungen erlaubt, welche die Innenbeh\u00f6rde zuvor verboten hatte.<br \/>\nVon Joerg Helge Wagner<br \/>\nFahnen der Hisbollah und anderer extremistischer Organisationen d\u00fcrfen auf Demonstrationen in Bremen nicht gezeigt werden. Fahnen der Hisbollah und anderer extremistischer Organisationen d\u00fcrfen auf Demonstrationen in Bremen nicht gezeigt werden.<\/p>\n<p>Wer auf Demonstrationen \u201eKinderm\u00f6rder Israel\u201c ruft oder diese Parole als Banner tr\u00e4gt, macht sich nicht der Volksverhetzung strafbar. Es ist auch keine St\u00f6rung des \u00f6ffentlichen Friedens, geschweige denn eine Billigung oder gar Aufforderung zu Straftaten \u2013 es ist vielmehr eine vom Grundgesetz gesch\u00fctzte Wahrnehmung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. \u201eOffensichtlich rechtswidrig\u201c sind hingegen Auflagen der Innenbeh\u00f6rde, die sich gegen diese und andere Israel-feindliche \u00c4u\u00dferungen richten. So sieht es zumindest das Verwaltungsgericht Bremen in einem Beschluss vom vorigen Freitag, der nun f\u00fcr lebhafte politische Diskussionen sorgt.<\/p>\n<p>Vor der \u201eDemo gegen Waffenlieferungen nach Israel\u201c am vorigen Sonnabend hatte das Ordnungsamt 17 verschiedene Auflagen gemacht. Danach sollten Kennzeichen und Symbole von Terrororganisationen wie der Hamas ebenso verboten sein wie die \u201eKinderm\u00f6rder\u201c-Parole. Aber auch Abbildungen des israelischen Staatsgebietes, ausgef\u00fcllt mit den Farben der pal\u00e4stinensischen Flagge, wurden untersagt. Verboten wurde schlie\u00dflich der bereits vom Bundesinnenministerium als Hamas-typisch ge\u00e4chtete Slogan \u201eFrom the river to the sea \/ Palestine will be free\u201c (Vom Fluss (Jordan) bis zum (Mittel-)Meer wird Pal\u00e4stina frei sein).<\/p>\n<p>Gegen diese Auflagen wehrte sich die Bremerin Ranya Dakkour in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren. Die Innenbeh\u00f6rde wiederum wollte gegen die aufschiebende Wirkung dieser Klage vorgehen, scheiterte damit aber. Die Grundrechte der Antragstellerin wiegen laut Gericht in diesem Einzelfall \u201eschwerer als die nach der Einsch\u00e4tzung der Versammlungsbeh\u00f6rde vorliegenden Gefahren f\u00fcr die \u00f6ffentliche Sicherheit\u201c. Folge: Die vom Ordnungsamt beanstandeten \u00c4u\u00dferungen durften auf der Demo folgenlos verbreitet werden.<\/p>\n<p>Vor allem die siebenseitige Begr\u00fcndung der drei Richter irritiert sowohl die Fraktionen der B\u00fcrgerschaft als auch die j\u00fcdische Gemeinde erheblich. Gerichtspr\u00e4sidentin Meike J\u00f6rgensen und deren Kollegen sind etwa der Auffassung, dass \u201eKinderm\u00f6rder Israel\u201c keineswegs nur ein antisemitisches Klischee sei: Es sei \u201enicht ausgeschlossen, dass hiermit nicht j\u00fcdische Menschen, sondern der Staat Israel als politischer Akteur gemeint ist\u201c. Schlie\u00dflich seien \u201eim Rahmen des Krieges in Gaza auch Kinder zu Tode gekommen\u201c. Und bei der \u201ezugespitzten Kritik\u201c daran d\u00fcrfe im Rahmen der Meinungsfreiheit eine juristisch pr\u00e4zise Verwendung des Begriffs \u201eMord\u201c nicht vorausgesetzt werden.<\/p>\n<p>Auch der Wunsch nach einem pal\u00e4stinensischen Staatsgebiet, das den kompletten derzeitigen Staat Israel umfasst, ist f\u00fcr die Verwaltungsrichter unproblematisch. Genau wie die Fluss-Meer-Parole sage solch ein Plakat \u201enichts dar\u00fcber aus, wie dieses Ziel erreicht werden soll\u201c. Jedenfalls beinhalteten beide nicht \u201eeinen zwingenden Aufruf zum Kampf gegen Israel\u201c.<\/p>\n<p>\u201eAlso eine politisch-diplomatische L\u00f6sung f\u00fcr einen Pal\u00e4stinenserstaat auf dem Gebiet Israels?\u201c, fragt Kevin Lenkeit, innenpolitischer Sprecher der SPD-B\u00fcrgerschaftsfraktion. Offensichtlich h\u00e4tten die Richter \u201eaktuelle politische Dynamiken ausgeblendet\u201c. Den Beschluss des Gerichts h\u00e4lt er f\u00fcr \u201ebrandgef\u00e4hrlich angesichts zunehmender antisemitischer Straftaten\u201c.<\/p>\n<p>Nach Meinung der Richter hingegen ist das alles heute \u201eanders zu bewerten als noch Ende Oktober 2023\u201c. Damals hatte dieselbe Kammer noch ausgef\u00fchrt, dass diese \u00c4u\u00dferungen \u201eoffensichtlich und unmissverst\u00e4ndlich\u201c in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Massaker der Hamas an rund 1200 J\u00fcdinnen und Juden am 7. Oktober stehen.<\/p>\n<p>Grigori Pantijelew als Vertreter der j\u00fcdischen Gemeinde in Bremen erinnert: &#8222;Zun\u00e4chst kam es zu einem bestialischen Terror von Gaza aus gegen die Israelis, dann zur Verbreitung des Hasses gegen die Juden auf den Stra\u00dfen Deutschlands.&#8220; Unter Anspielung darauf, dass sich der Bremer Gerichtsbeschluss an etlichen Stellen auf einen \u00e4hnlichen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof bezieht, sagt Pantijelew: &#8222;Jetzt m\u00fcssen sich die Juden zumindest in Hessen und Bremen die Frage stellen, ob wir hier willkommen sind.&#8220;<\/p>\n<p>&#8222;Das Sicherheitsgef\u00fchl der J\u00fcdinnen und Juden in unserem Land wird geschw\u00e4cht\u201c, findet auch FDP-Innenpolitiker Marcel Schr\u00f6der. Es gebe zum Thema Nahost eine \u201eDiskursverschiebung\u201c: \u201eAntij\u00fcdische Spr\u00fcche werden so salonf\u00e4hig.\u201c Sein CDU-Kollege Marco L\u00fcbke verweist darauf, dass die B\u00fcrgerschaft erst im Februar 2022 die Landesverfassung ge\u00e4ndert habe, um genau dies zu verhindern. Artikel 65 besage, \u201edass es eine Verpflichtung aller staatlichen Organisationen und Verantwortung jeder und jedes Einzelnen ist, antisemitischen und sonstigen menschenverachtenden Aktivit\u00e4ten entschieden entgegenzutreten\u201c. Der Beschluss der Verwaltungsrichter werde hingegen \u201edie \u00f6ffentliche Debatte und insbesondere das Demonstrationsgeschehen versch\u00e4rfen\u201c.<\/p>\n<p>Das bef\u00fcrchtet auch Gr\u00fcnen-Fraktionschefin Henrike M\u00fcller. Nun m\u00fcssten sowohl Zivilgesellschaft als auch die Polizei dagegenhalten: \u201eAuch nach diesem Urteil gibt es keinen Freibrief f\u00fcr antisemitische \u00c4u\u00dferungen, Beschimpfungen und Hetze. Und es ist keine Option, offenen Antisemitismus auf Demonstrationen oder anderen Versammlungen zu tolerieren.\u201c<\/p>\n<p>Das Innenressort kommt der Forderung von SPD, CDU, Gr\u00fcnen und FDP nach, gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Rechtsmittel vor dem Oberverwaltungsgericht einzulegen. Das h\u00e4tte man gerne umgehend getan, doch \u201eda der Zeitraum zwischen Zugang der Entscheidung des VG und der Versammlung knapp war, bestand praktisch keine M\u00f6glichkeit mehr, das OVG anzurufen\u201c, erkl\u00e4rt Sprecherin Karen Stroink.<\/p>\n<p>Bei der n\u00e4chsten Pro-Pal\u00e4stina-Demonstration am Sonnabend gelten jedenfalls ohne Abstriche die gleichen Auflagen wie vor einer Woche. Das Ordnungsamt als Versammlungsbeh\u00f6rde hat sogar noch nachgelegt: Neben den oben genannten Kennzeichen, Symbolen und \u00c4u\u00dferungen sind sieben weitere Inhalte verboten, darunter auch Popsongs von Mohammad Kassam (\u201eErhebe die Kuffiya\u201c) und Joulia Boutros (\u201eWo sind die Millionen?\u201c) sowie anti-j\u00fcdische arabische Slogans. Insgesamt umfassen die Auflagen und Hinweise vier Seiten mehr als der Beschluss des Verwaltungsgerichts.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das war wirklich eine faustdicke \u00dcberraschung! Wie der Weser Kurier am 26. April 2024 meldete, hat das Verwaltungsgericht Bremen in einem Eilverfahren entschieden, dass mehrere Verbotsauflagen, die das Ordnungsamt Bremen gegen die letzten Free-Gaza!-Demonstrationen erlassen hatte, rechtswidrig seien. 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