{"id":12804,"date":"2024-07-24T12:11:10","date_gmt":"2024-07-24T12:11:10","guid":{"rendered":"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/?p=12804"},"modified":"2024-07-24T12:11:10","modified_gmt":"2024-07-24T12:11:10","slug":"brisantes-votum-des-igh","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=12804","title":{"rendered":"Brisantes Votum des IGH"},"content":{"rendered":"<header class=\"main-header\">\n<div class=\"row\">\n<div class=\"col col-md-10\">\n<div class=\"teaser\">Der IGH erkl\u00e4rt die gesamte israelische Besatzung f\u00fcr rechtswidrig. Das Urteil d\u00fcrfte auch Auswirkungen auf die deutsche Au\u00dfenpolitik haben.<br \/>\naus: <a href=\"https:\/\/www.ipg-journal.de\/regionen\/naher-osten\/artikel\/brisantes-votum-7670\/?utm_campaign=de_40_20240723&amp;utm_medium=email&amp;utm_source=newsletter#\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">IPG v. 23.07.2024<\/a><\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/header>\n<figure class=\"mainImg\"><\/figure>\n<div class=\"row\">\n<div class=\"col-md-1 z-index-n1\">Nach den viel beachteten Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) \u00fcber einstweilige Anordnungen im Gazakonflikt erweckte das <a href=\"https:\/\/www.icj-cij.org\/sites\/default\/files\/case-related\/186\/186-20240719-adv-01-00-en.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Gutachten vom 19. Juli 2024&nbsp;<\/a>ein verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig geringes Medienecho. Dies steht im eklatanten Gegensatz zu seinem Inhalt. Der internationale Gerichtshof bewertete n\u00e4mlich kurzerhand die gesamte israelische Besatzung des pal\u00e4stinensischen Gebiets, einschlie\u00dflich Gaza, f\u00fcr rechtswidrig. Dies d\u00fcrfte erhebliche v\u00f6lkerrechtliche und geopolitische Konsequenzen nach sich ziehen \u2013 auch f\u00fcr Deutschland.<\/div>\n<\/div>\n<p><!--more-->Das Gutachten war von der <a href=\"https:\/\/www.un.org\/unispal\/wp-content\/uploads\/2023\/01\/A.RES_.77.247_301222.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Generalversammlung<\/a>&nbsp;der UN im Dezember 2022 in Auftrag gegeben worden, einen Tag nach dem Amtsantritt von Ministerpr\u00e4sident Netanjahu. Zwar haben die im Gutachten getroffenen Anordnungen keine rechtsverbindliche Wirkung, dies \u00e4ndert jedoch nichts am symbolischen Wert und Pr\u00e4zedenzcharakter der Entscheidung. Das gilt umso mehr, da sie mit \u00fcberw\u00e4ltigender Mehrheit der Richterinnen und Richter erging, einschlie\u00dflich der Stimmen der amerikanischen Richterin Sarah H. Cleveland und des deutschen Richters Georg Nolte.<\/p>\n<div class=\"row\">\n<div class=\"col-md-10 col-lg-7\">\n<div class=\"articleBody\">\n<p>Die Generalversammlung der UN hatte dem Gerichtshof zwei Fragen vorgelegt. Zum einen erbat sie seine Einsch\u00e4tzung, ob einzelne israelische Praktiken wie zum Beispiel der Siedlungsbau im Westjordanland gegen das V\u00f6lkerrecht versto\u00dfen. Dieser Frage haftete eine geringe Brisanz an, ist es doch aufgrund der recht eindeutigen Regelungen des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts weitgehend Konsens, dass die Besiedlung von besetzten Gebieten verboten ist. Nachdem der IGH bereits 2004 die&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.icj-cij.org\/case\/131\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Rechtswidrigkeit des Befestigungswalls auf pal\u00e4stinensischem Gebiet<\/a>&nbsp;festgestellt hatte, konnte man nun zur Siedlungspolitik eine \u00e4hnliche Entscheidung erwarten. Dazu kommt, dass selbst der Sicherheitsrat schon 2016 die Rechtswidrigkeit der Siedlungspolitik \u2013 unter Enthaltung der USA \u2013 in einer Resolution bekr\u00e4ftigt hatte. Allenfalls die Frage, ob die israelische Besatzung einen Fall der Apartheid nach Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention darstellte, sorgte f\u00fcr Spannung.<\/p>\n<p>Der Gerichtshof hat diesen Erwartungen entsprochen und viele Aspekte der israelischen Besatzungspolitik f\u00fcr rechtswidrig erkl\u00e4rt, unter anderem die Wegnahme von Land und dessen Besiedlung. Auch die Einrichtung von \u201ewilden\u201c Siedlungen in sogenannten Outposts habe Israel entgegen dem V\u00f6lkerrecht geduldet beziehungsweise durch Bereitstellung von Infrastruktur sogar bef\u00f6rdert. Die Diskriminierung der Bev\u00f6lkerung einschlie\u00dflich willk\u00fcrlicher, teils lang anhaltender Inhaftierung wertete der IGH als Versto\u00df gegen das Besatzungsrecht sowie gegen&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.ohchr.org\/en\/instruments-mechanisms\/instruments\/international-convention-elimination-all-forms-racial\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Art. 3 der Rassendiskriminierungskonvention<\/a>, lie\u00df allerdings offen, ob er sich hierbei auf das Verbot der Rassentrennung oder auf Apartheid bezog. Die Sondervoten lassen erkennen, dass diese Einordnung umstritten blieb.<\/p>\n<blockquote><p>Bisher war weder autoritativ gekl\u00e4rt, ob eine Besatzung vorliegt, noch, ob diese rechtm\u00e4\u00dfig ist.<\/p><\/blockquote>\n<p>Brisanter als die erste Frage nach der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit spezifischer Politiken und Handlungen war die zweite Frage, ob die israelische Besatzungspolitik die Besatzung nicht insgesamt rechtswidrig mache. Bisher war weder autoritativ gekl\u00e4rt, ob eine Besatzung vorliegt, noch, ob diese rechtm\u00e4\u00dfig ist.<\/p>\n<p>Das Besatzungsrecht, das in seinem Kern aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg stammt, stellt nur Verhaltensanforderungen an die Besatzungsmacht auf. Es geht von einem klassischen Krieg zwischen zwei Staaten aus, in dem die Frage, ob eine Besatzung vorliegt, keine besondere Herausforderung darstellt. Es regelt auch nicht, wann die Besatzung enden muss. In der damaligen Praxis wurden Kriege meist rasch durch Friedensvertr\u00e4ge beendet.<\/p>\n<p>Entgegen dem Anraten der USA, sich aus aktuellen Konflikten herauszuhalten, stellt der IGH in seinem neuerlichen Gutachten zun\u00e4chst fest, dass Israel das gesamte pal\u00e4stinensische Territorium besetzt h\u00e4lt. Hier folgt das Gericht der sogenannten funktionalen Theorie. Danach erfordert eine Besatzung im Rechtssinn keine physische Pr\u00e4senz, sondern lediglich ein hohes Ma\u00df an Kontrolle \u00fcber ein fremdes Gebiet. Somit gelte auch Gaza vor dem 7. Oktober 2023 bereits als besetzt. Den oft vorgebrachten Einwand, Pal\u00e4stina sei keine v\u00f6lkerrechtliche Entit\u00e4t und k\u00f6nne daher nicht besetzt werden, weist der Gerichtshof scharf zur\u00fcck. Er bekr\u00e4ftigt das vielfach, einschlie\u00dflich von der UN-Generalversammlung anerkannte Recht des pal\u00e4stinensischen Volkes auf Selbstbestimmung in seinem gesamten Gebiet, das eine unteilbare Einheit bilde.<\/p>\n<p>Sodann zieht der IGH der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Besatzung gewisse Grenzen. Wenngleich bereits dieser Umstand als progressiv gelten k\u00f6nnte, geht der IGH dabei jedoch sehr vorsichtig zu Werk. Ma\u00dfgeblich sei das allgemeine V\u00f6lkerrecht, zu dem das v\u00f6lkerrechtliche Gewaltverbot geh\u00f6re. Eine hiergegen versto\u00dfende Annexion fremden Gebiets mache jedenfalls eine urspr\u00fcnglich rechtm\u00e4\u00dfige Besatzung rechtswidrig. Israel habe es nach seiner Siedlungspolitik und den weiteren, unter der ersten Frage untersuchten Handlungen darauf angelegt, das Westjordanland zu annektieren. Mithin sei die Besatzung rechtswidrig; Israel m\u00fcsse so bald wie m\u00f6glich abziehen. Dies betrifft alle Teilgebiete des pal\u00e4stinensischen Territoriums, einschlie\u00dflich Gaza. F\u00fcr rechtswidrig besiedelte Orte m\u00fcsse Israel Reparationen leisten.<\/p>\n<p>Die Illegalit\u00e4t der Besatzung entbinde Israel schlie\u00dflich nicht von der Pflicht, die Schutzvorschriften des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts einzuhalten. Man m\u00f6chte hinzuf\u00fcgen, dass dasselbe auch f\u00fcr Hamas gilt, hinsichtlich deren Angriff vom 7. Oktober 2023 der IGH klare Worte der Verurteilung findet.<\/p>\n<blockquote><p>F\u00fcr rechtswidrig besiedelte Orte m\u00fcsse Israel Reparationen leisten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Der IGH geht in diesem Gutachten vom V\u00f6lkerrecht als einer koh\u00e4renten Friedensordnung aus. V\u00f6lkerrecht ist danach kein Sammelsurium einzelner Regeln, die m\u00e4chtige Staaten \u201e\u00e0 la carte\u201c sich zu eigen machen oder aber von sich weisen k\u00f6nnen. Das V\u00f6lkerrecht des IGH besteht aus einem engen Geflecht von miteinander in Beziehung stehenden Normen, die f\u00fcr alle Staaten gleicherma\u00dfen gelten. Diese Normen bedingen und begrenzen sich gegenseitig. Das Besatzungsrecht kann, wenngleich historisch \u00e4lter, nicht ohne das Gewaltverbot gedacht werden.<\/p>\n<p>Diese Haltung wurde eigentlich lange auch von der Bundesrepublik vertreten. Nicht umsonst gilt die Rede von der Konstitutionalisierung des V\u00f6lkerrechts als gleichsam deutsche Erfindung, um nicht zu sagen Marotte. Darin kommt die \u00dcberzeugung zum Ausdruck, dass Politik nie rechtsbefreit existieren kann, sondern immer schon an rechtliche Grenzen gebunden ist. Eine feministische Au\u00dfenpolitik bekr\u00e4ftigt dieses Versprechen, indem sie die Menschenrechte ins Zentrum r\u00fcckt \u2013 einschlie\u00dflich der Rechte marginalisierter Gruppen.<\/p>\n<p>Der konstitutionelle Ansatz steht in engem Zusammenhang mit dem Multilateralismus in den internationalen Beziehungen. Auch ihn bem\u00fcht der IGH in der Entscheidung, indem er Generalversammlung und Sicherheitsrat die Planung und Umsetzung des israelischen Abzugs auftr\u00e4gt und insoweit vermeidet, sich selbst als Konfliktmanager zu bet\u00e4tigen.<\/p>\n<p>Das Gutachten sollte in Deutschland Anlass zu \u00dcberlegungen geben, wie sich Geopolitik in der gegenw\u00e4rtigen Zeitenwende gestalten l\u00e4sst. Die&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.nomos-elibrary.de\/10.17104\/0044-2348-2023-3-379\/die-zeitenwende-und-das-voelkerrecht-jahrgang-83-2023-heft-3?page=1\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Zeitenwende<\/a>&nbsp;wurde initial als Abkehr von der Gem\u00fctlichkeit der Nachwendezeit ausgerufen: Die Amerikaner liefern Sicherheit, die Russen die Energie, Europa und vor allem Deutschland erkauft sich die Vorteile durch Loyalit\u00e4t und allerlei Aufr\u00e4umarbeiten. Das geht nicht mehr, seitdem die Konflikte zwischen Russland und der Nato-Welt un\u00fcberbr\u00fcckbar und die R\u00fcckendeckung durch Amerika unsicher geworden sind.<\/p>\n<blockquote><p>Nicht das V\u00f6lkerrecht \u201e\u00e0 la carte\u201c, sondern die universellen Normen der V\u00f6lkerrechtsordnung sollten Deutschlands Au\u00dfenpolitik leiten.<\/p><\/blockquote>\n<p>Doch was tritt an die Stelle dieser Konstellation? Allenthalben werden&nbsp;<a href=\"https:\/\/heinonline.org\/HOL\/P?h=hein.journals\/fora100&amp;i=1144\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Parallelen zum Kalten Krieg<\/a>&nbsp;gezogen. Der Westen igle sich ein gegen den systemischen Konkurrenten China, den Unw\u00e4gbarkeiten der Situation in den USA zum Trotz. Die europ\u00e4ische Handelspolitik folgt ziemlich genau diesem Schema und kn\u00fcpft dementsprechend Loyalit\u00e4ten, beziehungsweise erl\u00e4sst Sanktionen.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/heinonline.org\/HOL\/P?h=hein.journals\/fora102&amp;i=24\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Olaf Scholz<\/a>&nbsp;rief jedoch die Zeitenwende aus, um eine Neuauflage des Kalten Kriegs zu vermeiden. Nicht das V\u00f6lkerrecht \u201e\u00e0 la carte\u201c, sondern die universellen Normen der V\u00f6lkerrechtsordnung sollten Deutschlands Au\u00dfenpolitik leiten. Kaum etwas anderes scheint der ambivalenten Lage des rohstoffarmen, alternden, von allerlei Begehrlichkeiten bedr\u00e4ngten Europas angemessen. Insofern w\u00e4ren gute Beziehungen zu den \u201eblockfreien\u201c Staaten des globalen S\u00fcdens von gro\u00dfer Bedeutung. Auch sie wollen sich nicht vereinnahmen lassen, sondern nach beiden Seiten hin abst\u00fctzen. Eine Nord-S\u00fcd-Allianz der Universalisten und Multilateralisten k\u00f6nnte hieran ankn\u00fcpfen.<\/p>\n<p>Sp\u00e4testens das Gutachten des IGH verdeutlicht, dass man insbesondere in Deutschland noch weit davon entfernt ist, die universellen Werte des V\u00f6lkerrechts auch dann hochzuhalten, wenn es schmerzt. Das tritt nun an einigen Stellen deutlich zutage. Den&nbsp;<a class=\"external-link\" href=\"https:\/\/verfassungsblog.de\/apartheid-in-the-occupied-palestinian-territory\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Vorwurf der Apartheid an die Adresse Israels<\/a>&nbsp;zu richten, stufte der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Dr. Felix Klein, vor Kurzem noch als&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.bundesregierung.de\/breg-de\/suche\/interview-felix-klein-2231978\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">antisemitisch<\/a>&nbsp;ein. Wenngleich das IGH-Gutachten diesen Punkt offenl\u00e4sst, erlaubt es jedoch eine Lesart, nach der Apartheid vorliegt \u2013 so zumindest der s\u00fcdafrikanische Richter Dire Tladi, der in diesem Punkt heftigen Widerspruch vom deutschen Richter Nolte erntet.<\/p>\n<p>Ein anderes Beispiel ist der Verweis auf demokratische, rechtsstaatliche Institutionen in Israel. Er dient gro\u00dfen Teilen des bundesdeutschen Diskurses zur Beschwichtigung bei V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfen. Dass der IGH nun die gesamte israelische Besatzungspolitik als v\u00f6lkerrechtswidrig einstuft, dies keineswegs auf die Taten der Netanjahu-Regierung begrenzt und damit der israelischen Justiz und Politik \u2013 die gerade die Zweistaatenl\u00f6sung abgelehnt hat \u2013 kein gutes Zeugnis ausstellt, macht den Widerspruch zwischen der deutschen Israel-Politik und dem in der Zeitenwende beschworenen universellen V\u00f6lkerrecht offensichtlich.<\/p>\n<blockquote><p>Ein weiterer, symbolisch wichtiger Schritt w\u00e4re die Anerkennung von Pal\u00e4stina als Staat.<\/p><\/blockquote>\n<p>Um der Ank\u00fcndigung der Zeitenwende Taten folgen zu lassen, ist hier ein Umdenken notwendig. Damit Deutschland nicht am Ende von drei Bl\u00f6cken umgeben ist: neben den USA und China\/Russland auch noch vom globalen S\u00fcden \u2013 wom\u00f6glich gar im Verein mit einigen europ\u00e4ischen Staaten wie Irland, deren spezifische Geschichte diese anders auf den Nahen Osten blicken l\u00e4sst. Neben dem Verlust an soft power w\u00e4re eine solche Konstellation nicht zuletzt f\u00fcr europ\u00e4ische Rohstoffdeals oder Migrationsfragen keine guten Nachrichten.<\/p>\n<p>Dies bedeutet, dass Deutschland an der Umsetzung der IGH-Entscheidung eine konstruktive Rolle spielen sollte. Das betrifft nicht nur die bereits jetzt betr\u00e4chtliche finanzielle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die pal\u00e4stinensische Autonomieregierung. Deutschland sollte multilateralen L\u00f6sungen hier den Vorrang einr\u00e4umen und sie sch\u00fctzen \u2013 notfalls und in letzter Instanz auch mit Sanktionen, wie bei anderen gravierenden V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfen auch.<\/p>\n<p>Ein weiterer, symbolisch wichtiger Schritt w\u00e4re die Anerkennung von Pal\u00e4stina als Staat. Wenngleich man an der Effektivit\u00e4t der pal\u00e4stinensischen Staatsgewalt zweifeln kann, nicht zuletzt wegen der Terrorherrschaft der Hamas, hat Deutschland in der Vergangenheit nicht immer der Effektivit\u00e4t den h\u00f6chsten Rang einger\u00e4umt. Die Anerkennung Pal\u00e4stinas w\u00fcrde f\u00fcr die nun unausweichlichen Verhandlungen \u00fcber das Ende der Besatzung die Augenh\u00f6he der beiden zentralen Verhandlungspartner herstellen. Zudem w\u00e4re sie ein wichtiges Zeichen im Hinblick auf die Zeitenwende \u2013 dessen Kurswert jedoch mit jedem Tag des Zuwartens sinken d\u00fcrfte.<\/p>\n<p>Um die Zeitenwende in der deutschen Politik und Gestaltung fest zu verankern, ist letztlich auch ein Umdenken in der Erinnerungspolitik erforderlich. Die zentrale Stellung des Holocausts wird nicht bedroht, sondern gefestigt, indem der Holocaust stellvertretend f\u00fcr die Abgr\u00fcnde der Menschlichkeit steht, die jederzeit und jeden Orts aufbrechen k\u00f6nnen. Ein solches Gedenken ist inklusiv und verbindend. Es st\u00fctzt sich nicht auf eine abstrakte, national gedachte und administrativ durchgeboxte Staatsr\u00e4son, sondern auf jene konkrete, universale&nbsp;<a href=\"https:\/\/www.fischerverlage.de\/buch\/wolfgang-kaleck-die-konkrete-utopie-der-menschenrechte-9783103970647\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Utopie der Menschenrechte<\/a>, um die es bei der Zeitenwende eigentlich geht.<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der IGH erkl\u00e4rt die gesamte israelische Besatzung f\u00fcr rechtswidrig. 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