{"id":15174,"date":"2025-08-15T13:23:37","date_gmt":"2025-08-15T13:23:37","guid":{"rendered":"http:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=15174"},"modified":"2025-08-15T13:23:37","modified_gmt":"2025-08-15T13:23:37","slug":"hamas-terrororganisation-oder-legitimer-widerstand-von-norman-paech","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=15174","title":{"rendered":"Hamas: Terrororganisation oder legitimer Widerstand? &#8211; von Norman Paech"},"content":{"rendered":"<div class=\"articleHead\">\n<p>Die israelische Armee (IDF) jagt immer noch die letzten Mitglieder der Hamas, auch um den Preis unz\u00e4hliger ziviler Toter, Verletzter, Vertreibungen und der Vernichtung aller Lebensgrundlagen der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung. Die Hamas hat sich zwar seit Wochen f\u00fcr einen mehrj\u00e4hrigen Waffenstillstand mit gleichzeitiger \u00dcberstellung der Geiseln und Versorgung der hungernden Bev\u00f6lkerung in Gaza ausgesprochen. Doch in den Augen Trumps und Netanjahus will die Organisation keinen Frieden. Ein Waffenstillstand ist derzeit nicht in Sicht, denn Netanjahu bereitet die totale milit\u00e4rische Einnahme Gazas vor. Von <strong>Norman Paech<\/strong>.<!--more--><\/p>\n<\/div>\n<div class=\"articleHead\">\n<p>Die Hamas gilt zumindest in der Vorstellung der westlichen Regierungen und ihrer Medien als Terrororganisation, da ihr Ziel die Vernichtung Israels sei, und das nicht erst seit dem 7. Oktober 2023. Sie verfolge dieses Ziel seit ihrer Gr\u00fcndung im Jahr 1987 unmittelbar nach der ersten Intifada mit Terroranschl\u00e4gen und illegaler Gewalt. Auch in der internationalen \u00d6ffentlichkeit hat sich dieses Bild einer Terrororganisation verfestigt, jenseits von Recht und Gesetz. Ihre Verfolgung und Vernichtung bis auf den letzten Mann sei daher das Gebot der Verteidigung und des \u00dcberlebens des Staates Israel.<\/p>\n<p>Wir kennen diese Stigmatisierung aus den Zeiten des antikolonialen Kampfes der sechziger und siebziger Jahre des vorigen Jahrhunderts, als sich die Befreiungsbewegungen vorwiegend in Afrika und Asien gegen die koloniale Herrschaft mit allen ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Mitteln zur Wehr setzten und schlie\u00dflich gewannen. Und dies nicht nur auf dem Kriegsschauplatz, sondern schlie\u00dflich auch in der UNO. Ob ANC (African National Congress, S\u00fcdafrika), SWAPO (South West Africa People\u2019s Organisation, S\u00fcd-West Afrika), MPLA (Movimento Popular de Libertacao de Angola), Frelimo (Frente de Libertacao de Mocambique), FLN (Front de Liberation National, Algerien) oder PLO (Palestine Liberation Organisation), sie alle wurden in der westlichen Staatenwelt, noch lange nach ihrer Anerkennung in der UNO als Befreiungsbewegungen, als Terrororganisationen diskriminiert. Das endete erst mit der \u00dcbernahme der Macht in den befreiten Staaten und dem Wechsel ihrer F\u00fchrer aus dem Versteck in die Regierung.<\/p>\n<p>Nur noch wenige Territorien befinden sich unter fremder, kolonialer Besetzung, die von einer nationalen Bewegung auch mit Mitteln der Gewalt bek\u00e4mpft wird, wie etwa in der Westsahara der Kampf der Frente Polisario \u2013 oder auch in Gaza der Kampf der Hamas, nachdem sich die PLO auf eine Art Kooperation mit der Besatzungsmacht zur\u00fcckgezogen hat. Die Frage stellt sich also, welchen v\u00f6lkerrechtlichen Status die Hamas (harakat almuqawama al-islamya) hat. K\u00f6nnen sich ihre K\u00e4mpfer z.B. auf den Kombattantenstatus gem. Art. 35 ff. Erstes Zusatzprotokoll (ZPI) von 1977 berufen oder sind es schlicht Terroristen, die mit dem nationalen Strafrecht Israels verfolgt und abgeurteilt werden k\u00f6nnen?<\/p>\n<p><strong>Die Hamas<\/strong><\/p>\n<p>Dazu zun\u00e4chst einige Fakten. Wie bereits erw\u00e4hnt, spielt die Feststellung, die Hamas wolle den Staat Israel vernichten, eine zentrale Rolle f\u00fcr ihre Qualifizierung als Terrororganisation. In ihrer Charta von 1988 waren in der Tat neben der Befreiung Pal\u00e4stinas die Vernichtung Israels, die Ablehnung der Zwei-Staaten-L\u00f6sung und das Bekenntnis zu einem muslimischen Staat und zum Jihad die zentralen Aussagen, verbunden mit antisemitischen Passagen. Als ein j\u00fcdischer Siedler im Jahr 1994 29 pal\u00e4stinensische Muslime in der Abraham-Moschee in Hebron t\u00f6tete, setzte die Hamas Selbstmordattent\u00e4ter gegen Zivilisten ein. Sie festigte damit ihren Ruf als Terrororganisation, da der Angriff auf Zivilpersonen absolut verboten ist und ein Kriegsverbrechen darstellt.[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_1\" name=\"note_1\">1<\/a>] Mit der Freilassung eines ihrer Gr\u00fcnder und prominentesten F\u00fchrers Ahmad Yasin im Jahr 1997 durch einen Gefangenenaustausch aus der israelischen Haft gab sie diese Form des Kampfes wieder auf und m\u00e4\u00dfigte ihre Strategie. Bereits im Wahlkampf 2005\/06 nach dem R\u00fcckzug der Siedler und der israelischen Armee aus Gaza lie\u00df die F\u00fchrung der Hamas erkennen, dass sie mit der Zwei-Staaten-L\u00f6sung einverstanden sei, wenn Israel die Gr\u00fcne Linie als ihre Staatsgrenze und die Souver\u00e4nit\u00e4t eines pal\u00e4stinensischen Staates anerkenne. Dieses Bekenntnis wurde dann in der neuen Charta der Hamas von 2017[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_2\" name=\"note_2\">2<\/a>] ausdr\u00fccklich festgehalten. Seitdem hat die Hamas bis in die Gegenwart immer wieder betont, dass ihr Kampf ausschlie\u00dflich die Befreiung von der israelischen Besatzung erreichen wolle.[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_3\" name=\"note_3\">3<\/a>]<\/p>\n<p><strong>Das Recht auf Selbstbestimmung<\/strong><\/p>\n<p>V\u00f6lkerrechtliche Basis dieses Kampfes ist dementsprechend das Recht auf Selbstbestimmung der V\u00f6lker, welches in der UNO-Charta nur unauff\u00e4llig an einer Stelle erw\u00e4hnt wird (Art. 2 Ziff. 2 UN-Charta). Doch schon auf der Konferenz der blockfreien Staaten 1955 in Bandung wurde es eingefordert und in den Befreiungsk\u00e4mpfen gegen die koloniale Herrschaft in den sechziger und siebziger Jahren gewann es zunehmend an Bedeutung zur Legitimierung des bewaffneten Kampfes. 1960 machte die UN-Generalversammlung in ihrer ber\u00fchmten Resolution 1514 (XV) \u201e\u00dcber die Gew\u00e4hrung der Unabh\u00e4ngigkeit an die kolonialen L\u00e4nder und V\u00f6lker\u201c[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_4\" name=\"note_4\">4<\/a>] das Recht auf Selbstbestimmung zur zentralen Grundlage der Befreiung von kolonialer Unterdr\u00fcckung und Fremdherrschaft. Die Resolution wurde mit \u00fcberw\u00e4ltigender Mehrheit der Staaten bei nur wenigen Stimmenthaltungen aus dem Kreis der alten Kolonialm\u00e4chte angenommen. Unter Bezug auf diese Resolution wurde das Selbstbestimmungsrecht 1966 in die jeweiligen Artikel 1 der beiden Internationalen Pakte \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische sowie \u00fcber wirtschaftliche, soziale, und kulturelle Rechte aufgenommen und somit auch als individuelles Menschenrecht anerkannt. Nachdem das Selbstbestimmungsrecht wenige Jahre sp\u00e4ter in der sog. Prinzipiendeklaration[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_5\" name=\"note_5\">5<\/a>] auch von den alten Kolonialstaaten ohne Widerspruch akzeptiert wurde, gibt es keine Zweifel mehr an der Verbindlichkeit des Selbstbestimmungsrechts als Gewohnheitsrecht.<\/p>\n<p><strong>Die Frage der Gewalt<\/strong><\/p>\n<p>Damit war allerdings noch nicht gekl\u00e4rt, mit welchen Mitteln, friedlich oder auch mit Gewalt, das Recht ausge\u00fcbt werden durfte. Die in jenen Jahren heftigen Befreiungsk\u00e4mpfe insbes. in Afrika und Asien und das sich allm\u00e4hlich ver\u00e4ndernde Stimmenverh\u00e4ltnis in der Generalversammlung zugunsten der Staaten des S\u00fcdens und Ostens zwang die Versammlung schlie\u00dflich doch, die Realit\u00e4t anzuerkennen und die Gewalt als Mittel des Kampfes um Selbstbestimmung und Unabh\u00e4ngigkeit zu akzeptieren. In mehreren Resolutionen wurde den K\u00e4mpfern der Kombattantenstatus zuerkannt und der antikoloniale Befreiungskampf mit dem Begriff der (verbotenen) Aggression illegalisiert.[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_6\" name=\"note_6\">6<\/a>] Damit ist der Befreiungskampf allerdings nicht von den Regeln des humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrechts befreit. Der absolute Schutz von Zivilisten und zahlreiche Einschr\u00e4nkungen der Kriegsf\u00fchrung gelten auch f\u00fcr sie. Die historische Erfahrung zeigt allerdings, dass in den Befreiungsk\u00e4mpfen immer wieder zum Mittel des Terrors gegriffen wurde \u2013 und zwar auf beiden Seiten. Das delegitimiert allerdings noch nicht den Befreiungskampf und nimmt ihm seine v\u00f6lkerrechtliche Rechtfertigung, es sei denn, der Terror nimmt \u00fcberhand und bestimmt Charakter und Ziel der Kampfhandlungen.<\/p>\n<p>Es ist trotz aller Bem\u00fchungen nie gelungen, eine Definition des Terrors vertraglich zu vereinbaren. Das lag vor allem daran, dass jede Partei versuchte, ihren Gegner in die Definition aufzunehmen. So wollten die alten Kolonialm\u00e4chte die Befreiungsbewegungen und ihren Kampf unter die Definition bringen, die Befreiungsbewegungen wiederum den Staatsterrorismus. Einigkeit scheint jedoch dar\u00fcber zu bestehen, dass es bei der Unterscheidung nicht auf die Mittel und Methoden der Kriegsf\u00fchrung ankommt, sondern auf die Ziele und Motive, wie es eine Ad-hoc-Kommission der UNO formulierte: \u201eV\u00f6lker, die darum k\u00e4mpfen, sich von fremder Unterdr\u00fcckung und Ausbeutung zu befreien, haben das Recht, alle ihnen zur Verf\u00fcgung stehenden Mittel einzusetzen, auch Gewalt. Es wurde betont, dass der Ausschuss nicht alle Gewaltakte auf internationaler Ebene, unabh\u00e4ngig von ihrem Zweck und ihren Motiven, unter den allgemeinen Begriff des internationalen Terrorismus fassen sollte; Handlungen, die von B\u00fcrgern von Staaten begangen werden, die sich im Kriegszustand befinden und die sich dem Angreifer in den besetzten Gebieten widersetzen oder f\u00fcr ihre nationale Befreiung k\u00e4mpften, k\u00f6nnen nicht als Akte des internationalen Terrorismus betrachtet werden; Handlungen jedoch, die von einem einzelnen Staat gegen Menschen mit dem Ziel durchgef\u00fchrt wurden, ihre nationalen Befreiungsbewegungen auszul\u00f6schen und den Widerstand gegen die Besatzer zu brechen, sind wahre Manifestationen des internationalen Terrorismus im weitesten Sinne.\u201c[<a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373#foot_7\" name=\"note_7\">7<\/a>]<\/p>\n<p>[&#8230;]<\/p>\n<p>Der vollst\u00e4ndige Artikel auf den NachDenkSeiten hier: <a href=\"https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">https:\/\/www.nachdenkseiten.de\/?p=137373<\/a><\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die israelische Armee (IDF) jagt immer noch die letzten Mitglieder der Hamas, auch um den Preis unz\u00e4hliger ziviler Toter, Verletzter, Vertreibungen und der Vernichtung aller Lebensgrundlagen der pal\u00e4stinensischen Bev\u00f6lkerung. 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