{"id":7177,"date":"2017-12-30T17:45:05","date_gmt":"2017-12-30T17:45:05","guid":{"rendered":"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/?p=7177"},"modified":"2017-12-30T17:45:05","modified_gmt":"2017-12-30T17:45:05","slug":"meinungsfreiheit-unter-druck-israelkritik-und-antisemitismusvorwurf","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=7177","title":{"rendered":"Meinungsfreiheit unter Druck \u2013 Israelkritik und Antisemitismusvorwurf"},"content":{"rendered":"<p>Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist in Deutschland normativ gut gesch\u00fctzt. Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch die Meinungsfreiheit ernsthaft zu gef\u00e4hrden. Kritiker der Politik der israelischen Regierung sehen sich mit Veranstaltungsverboten, dem Entzug von Lehrauftr\u00e4gen, Publikationsbehinderungen u.\u00e4. konfrontiert. Eine Liste derartiger Vorf\u00e4lle umfasst bisher 77 Positionen, davon allein 44 seit 1.1.2016 (erh\u00e4ltlich bei christoph.rinneberg@t-online.de).<!--more--><\/p>\n<p>Zur Begr\u00fcndung der Behinderungen wird dabei vielfach ein Antisemitismusbegriff ins Feld gef\u00fchrt, der auch Kritik am Zionismus oder an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch klassifiziert (vgl. KRIMPEDIA http:\/\/www.kriminologie.uni-hamburg.de\/wiki\/index.php\/Antisemitismusbegriff). Als ein Hauptbeispiel f\u00fcr diesen \u201eneuen Antisemitismus\u201c gilt die transnationale BDS-Kampagne, welche versucht, Israel durch \u201eBoycott, Divestment and Sanctions\u201c (vgl. Wikipedia) zur Beendigung der Okkupation zu veranlassen.<\/p>\n<p>Herausragende Beispiele<\/p>\n<p>* 07.04.2016: Vortrag des Lehrers Christoph Glanz \u00fcber \u201eBDS- die pal\u00e4stinensische Menschenrechtskampagne gegen Apartheid, Besatzung und Rassismus\u201c in der Evangelischen Studentengemeinde Oldenburg muss wegen Protesten abgesagt werden. Ein gegen den Lehrer angestrengtes Disziplinarverfahren wird erst Anfang 2017 eingestellt.<\/p>\n<p>* 23.09.2016: Verhinderung des Vortrags des deutsch-j\u00fcdischen Verlegers Abi Melzer in M\u00fcnchen zum Thema \u201eAntisemitismus \u2013 heute\u201c. Auf Intervention der M\u00fcnchner Stadtverwaltung zieht das \u201eEine-Welt-Haus\u201c die gemachte Zusage zur\u00fcck. Es sei zu bef\u00fcrchten, \u201edass die Grenze von Israel-Kritik zu Antisemitismus \u00fcberschritten werde\u201c (f\u00fcr Details vgl. LG M\u00fcnchen, 30.11.2016 \u2013 Az.25 O 177754\/16).<\/p>\n<p>* November 2016: Ausstellung \u201eNAKBA \u2013 Flucht und Vertreibung der Pal\u00e4stinenser 1948\u201c, von zwei Hochschullehrern in R\u00e4umen der Universit\u00e4t G\u00f6ttingen geplant, muss kurzfristig in private R\u00e4ume verlegt werden. Das American Jewish Committee und der Fachschaftsrat Sozialwissenschaften der Uni G\u00f6ttingen hatten eine Absage gefordert. Die Rektorin hatte Verschiebung bis zu einer externen Begutachtung verlangt.<\/p>\n<p>* Januar 2017: Eleonora Roldan Mendevil, Lehrbeauftragte an der FU Berlin (Lehrveranstaltung \u201eRassismus im Kapitalismus\u201c) wird Anfang Januar 2017 suspendiert. Sie hatte in einem Blog Israel als \u201eKolonialstaat\u201c bezeichnet. Es kommt \u201ezur Untersuchung der Vorw\u00fcrfe einer israelfeindlichen oder gar antisemitischen Publikationspraxis\u201c. Nach einem Gutachten von Wolfgang Benz m\u00fcssen die Vorw\u00fcrfe im Juli 2017 zur\u00fcckgenommen werden.<\/p>\n<p>* Mai 2017: Thementag \u201e50 Jahre israelische Besatzung \u2013 Wir d\u00fcrfen nicht schweigen\u201c, veranstaltet von KPS Kairos, kann nicht wie vorgesehen im Tagungszentrum der Katholischen Akademie e.V. in Berlin stattfinden. Die K\u00fcndigung des Mietvertrages wird vom LG Berlin (10.05.2017 -29 O 218\/17) best\u00e4tigt. Der Titel sei \u201egeeignet, in der \u00d6ffentlichkeit eine antiisraelische Ausrichtung der Veranstaltung zur Wahrnehmung zu bringen, da er als Aufruf gegen die israelische Besatzung aufgefasst werden kann\u201c.<\/p>\n<p>* 09.\/10.Juni 2017: Tagung des Koordinationskreises Pal\u00e4stina Israel (KoPI) in Frankfurt\/M. zum Thema \u201e50 Jahre israelische Besatzung\u201c. Unter dem Druck \u00f6ffentlicher Proteste und einer pers\u00f6nlichen Aufforderung durch den zust\u00e4ndigen B\u00fcrgermeister, k\u00fcndigt der private Vermieter den Mietvertrag mit den Veranstaltern, weil er um weitere Auftr\u00e4ge der Stadt Frankfurt f\u00fcrchtet. Das AG Frankfurt erkl\u00e4rt diese K\u00fcndigung f\u00fcr rechtswidrig und verpflichtet den Vermieter, den Veranstaltern die R\u00e4ume zu \u00fcberlassen (4.5.2017-Az. 33 C 1169\/17 (67).<\/p>\n<p>* 25.08.2017: Beschluss des Magistrats der Stadt, wonach in Frankfurt am Main keinerlei R\u00e4umlichkeiten oder Fl\u00e4chen f\u00fcr BDS-Aktivit\u00e4ten zur Verf\u00fcgung gestellt werden und auch Zusch\u00fcsse an Vereine oder Organisationen verwehrt werden sollen, welche die \u201eantisemitischen Aktivit\u00e4ten von BDS\u201c unterst\u00fctzen. Dies soll f\u00fcr st\u00e4dtische R\u00e4umlichkeiten und R\u00e4ume von st\u00e4dtischen Gesellschaften gelten. Gleichzeitig appelliert der Magistrat auch an private Vermieter in der Stadt, ebenso zu verfahren.<\/p>\n<p>* 03.10.2017: Vortrag von Judith Bernstein \u00fcber \u201eJerusalem- Herzst\u00fcck des israelisch-pal\u00e4stinensischen Konflikts\u201c. Die Tagungsst\u00e4tte \u201eGasteig\u201c M\u00fcnchen k\u00fcndigt den Mietvertrag, da einige Mitveranstalter der BDS-Kampagne nahe stehen. LG M\u00fcnchen hebt die K\u00fcndigung per einstweiliger Verf\u00fcgung auf (30.09.2017).<\/p>\n<p>* 13.10.2017: Buchvorstellung \u201eDie Antisemitenmacher\u201c soll anl\u00e4sslich der Buchmesse in Frankfurt stattfinden. Die Saalbau Betriebsgesellschaft (Tochter des AGB Holding, Besitz der Stadt Frankfurt) k\u00fcndigt den Mietvertrag. Das LG Frankfurt hebt die K\u00fcndigung auf (LG Frankfurt 9.10.2017- 33 C 30061\/17 (67).<\/p>\n<p>* Januar 2018: der Preis \u201eAufrechter Gang\u201c soll von der Humanistische Union M\u00fcnchen-S\u00fcdbayern an Judith und Reiner Bernstein verliehen werden, f\u00fcr deren b\u00fcrgerschaftliches Engagement, insbesondere bei der Aktion \u201eStolpersteine f\u00fcr M\u00fcnchen\u201c und ihr Eintreten f\u00fcr eine friedliche L\u00f6sung des Israel-Pal\u00e4stina- Konflikts. Das von der HU angefragte \u201eGasteig\u201c weigert sich erneut, diesmal unter Berufung auf eine geplante Verf\u00fcgung des Stadtrates.<\/p>\n<p>Wie sind diese Beispiele zu bewerten?<\/p>\n<p>Die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) gilt gemeinhin als klassisches Abwehrrecht gegen\u00fcber staatlichen Eingriffen. Bei staatlichen Eingriffen in die Meinungskundgabe k\u00f6nnen sich die B\u00fcrger auf dieses Grundrecht berufen, es sei denn, dass die staatliche Ma\u00dfnahme durch die in Art. 5 Abs. 2 GG genannten Schranken gerechtfertigt ist (allgemeine Gesetze, Jugendschutz, Recht der pers\u00f6nlichen Ehre). Eine solche Schranke stellt in erster Linie der \u00a7 130 StGB dar (Volksverhetzung durch Beschimpfung, Ver\u00e4chtlichmachung, Verleumdung einer Bev\u00f6lkerungsgruppe; Auschwitzleugnung). Keine im Grundgesetz vorgesehene Schranke des Grundrechts der Meinungsfreiheit ist die vom Deutschen Bundestag am 04.11.2008 (Drs. 16\/10775) beschworene Solidarit\u00e4t mit Israel als \u201eunaufgebbarem Teil der deutschen Staatsr\u00e4son\u201c. Kritik an der Besatzungspolitik der israelischen Regierung, auch die Bef\u00fcrwortung der BDS-Kampagne ist daher von der Meinungsfreiheit gedeckt.<\/p>\n<p>Allenfalls in den genannten F\u00e4llen des Art. 5 Abs. 2 GG darf der Staat intervenieren. Dar\u00fcber hinausgehende Forderungen nach staatlichem Einschreiten sind illegitim und m\u00fcssten von den zust\u00e4ndigen Organen deutlich zur\u00fcckgewiesen werden. Mir ist aber nur ein einziger Fall bekannt, wo ein Verwaltungsgericht dies getan hat (VG Freiburg 05.03.2013 gegen die Universit\u00e4t, welche eine Veranstaltung des \u201eCaf\u00e9 Palestine\u201c in der Universit\u00e4t nicht gestattet hatte).<\/p>\n<p>Der Staat ist allerdings, nach juristisch herrschender Meinung, nicht verpflichtet, jegliche Meinungen positiv, durch finanzielle Zusch\u00fcsse, Zurverf\u00fcgungstellen von R\u00e4umen etc. zu f\u00f6rdern; er muss sein Ermessen aber \u201epflichtgem\u00e4\u00df\u201c aus\u00fcben. Zu beachten ist dabei die Rechtsprechung des EGMR, wonach aus Art. 10 EMRK \u201epositive staatliche Verpflichtungen\u201c im Zusammenhang mit der Meinungs\u00e4u\u00dferungsfreiheit folgen. Der Staat ist verpflichtet, ein \u201eg\u00fcnstiges Umfeld f\u00fcr die furchtfreie Teilnahme am politischen Diskurs zu schaffen\u201c (Dink v.Turkey, 14.09.2010).<\/p>\n<p>Auch Privatpersonen und Organisationen k\u00f6nnen die Meinungsfreiheit ausdehnen oder einschr\u00e4nken, indem sie sich bei der Vergabe von R\u00e4umen auf die Vertragsfreiheit berufen, wenn ihnen die Ausrichtung der Veranstaltung nicht zusagt. H\u00e4ufig bestehen jedoch finanzielle Abh\u00e4ngigkeitsbeziehungen zwischen gemeinn\u00fctzigen Vereinen und Verb\u00e4nden einerseits und staatlichen Stellen andererseits, eine f\u00fcr Deutschland typische, wenn auch ungeplante Folge des Subsidiarit\u00e4tsprinzips. Entsprechende Abh\u00e4ngigkeiten und Druckm\u00f6glichkeiten bestehen auch bei den formell \u201eautonomen\u201c Hochschulen. Zu fordern ist aber, dass auch die Zivilgerichte bei der Auslegung der einfachrechtlichen Normen Art. 5 GG ber\u00fccksichtigen.<br \/>\n<em>Johannes Feest<\/em><\/p>\n<p>Feest, Johannes, geb. 1939, Dr. Soz.-Wiss., Universit\u00e4tsprofessor im Strafrecht (i.R.), Universit\u00e4t Bremen, Ver\u00f6ffentlichungen vor allem zu Polizei und Strafvollzug.<\/p>\n<p><em>Dieser Text lag der Redaktion des GRUNDRECHTE-REPORT 2018 vor. Eine Publikation wurde jedoch mehrheitlich abgelehnt. Der Gr\u00fcnder und Mitherausgeber des Grundrechte-Report, Till M\u00fcller-Heidelberg, hat mir folgende (von ihm ausdr\u00fccklich nicht geteilten) Gr\u00fcnde mitgeteilt: es \u201est\u00e4nde den Deutschen nicht zu, Israel zu kritisieren, Israelkritik sei praktisch gleichbedeutend mit Antisemitismus, der Grundrechte-Report d\u00fcrfe sich nicht auf die Seite von BDS stellen und dessen Argumentation \u00fcbernehmen\u201c. Wenn schon in der Redaktion des Grundrechte-Report so argumentiert wird, dann unterstreicht dies, dass die Meinungsfreiheit bei dieser Thematik wirklich unter Druck ist..<\/em><\/p>\n<p>Quelle (mit freundlicher Genehmigung): <a href=\"http:\/\/der-semit.de\/meinungsfreiheit-unter-druck-israelkritik-und-antisemitismusvorwurf\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Der Semit v. 14.12.2017<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) ist in Deutschland normativ gut gesch\u00fctzt. Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch die Meinungsfreiheit ernsthaft zu gef\u00e4hrden. 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