{"id":7218,"date":"2018-01-05T08:42:37","date_gmt":"2018-01-05T08:42:37","guid":{"rendered":"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/?p=7218"},"modified":"2018-01-05T08:42:37","modified_gmt":"2018-01-05T08:42:37","slug":"israelkritik-und-antisemitismusvorwurf-veranstaltungsverbote-als-problem-der-meinungsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=7218","title":{"rendered":"Israelkritik und Antisemitismusvorwurf &#8211; Veranstaltungsverbote als Problem der Meinungsfreiheit"},"content":{"rendered":"<p class=\"bodytext\"><em><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft size-medium wp-image-7220\" src=\"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/feest-johannes-300x200.jpg\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"200\" srcset=\"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/feest-johannes-300x200.jpg 300w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/feest-johannes-200x133.jpg 200w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/feest-johannes-450x300.jpg 450w, https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/feest-johannes.jpg 717w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/>von Johannes Feest<\/em><\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>2016 wehrte sich die \u201eJ\u00fcdische Stimme\u201c, ein in Berlin ans\u00e4ssiger Verein j\u00fcdischer Mitb\u00fcrger\/innen, gegen die K\u00fcndigung seines Vereinskontos durch die Bank f\u00fcr Sozialwirtschaft. Die K\u00fcndigung ging auf einen Hinweis zur\u00fcck, dass der Verein die gegen Israel gerichtete BDS-Boykottkampagne unterst\u00fctze. Seitdem mehren sich die F\u00e4lle, in denen mutma\u00dflichen BDS-Unterst\u00fctzer\/innen kurzfristig Veranstaltungsr\u00e4ume gek\u00fcndigt werden. <\/i><!--more--><\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>Andererseits weisen Organisationen wie die Amadeu-Antonio-Stiftung auf eine Zunahme antisemitischer Ressentiments in der Bev\u00f6lkerung hin, wobei der Antisemitismus h\u00e4ufig als Kritik an Israel maskiert sei. Zudem steige die Zahl antisemitischer \u00dcbergriffe. Dem begegnete die Bundesregierung k\u00fcrzlich mit einem Kabinettsbeschluss zu einem erweiterten Antisemitismus-Begriff, der demn\u00e4chst vermutlich bei der Vergabe von F\u00f6rdermitteln u.\u00e4.m. wirksam wird. Zugleich wurde nach den Protesten gegen die umstrittene Jerusalem-Entscheidung der Vereinigten Staaten hierzulande eine Versch\u00e4rfung des Strafrechts gegen das Flaggen-Verbrennen gef\u00f6rdert. <\/i><\/p>\n<p class=\"bodytext\"><i>Der folgende Beitrag von Johannes Feest greift diese Diskussionen auf: Wie viel Kritik an der israelischen Politik muss und soll erlaubt sein? Welchen Begriff von Antisemitismus sollten staatliche Stellen sinnvoller Weise anwenden? Und was muss der Staat dulden bzw. in welchem Rahmen darf er in die politische Auseinandersetzung eingreifen?<\/i><\/p>\n<p class=\"bodytext\">Die Meinungsfreiheit gilt in Deutschland als ein f\u00fcr die demokratische Gesellschaft zentrales Grundrecht. Dem entspricht ein normativ besonders starker Schutz in Art. 5 Grundgesetz (GG). Der Nahostkonflikt und die seit 50 Jahren andauernde Okkupation des Westjordanlandes beginnen jedoch diese Meinungsfreiheit ernsthaft zu gef\u00e4hrden. Kritiker der Politik der israelischen Regierung sehen sich mit Veranstaltungsverboten, dem Entzug von Lehrauftr\u00e4gen, Publikationsbehinderungen u.\u00e4. konfrontiert. (1) Zur Begr\u00fcndung der Behinderungen wird dabei vielfach ein Antisemitismusbegriff ins Feld gef\u00fchrt, der auch Kritik am Zionismus oder an der Politik der israelischen Regierung als antisemitisch klassifiziert. Als Hauptbeispiel f\u00fcr diesen \u201eneuen Antisemitismus\u201c gilt die transnationale BDS-Kampagne, welche versucht, Israel durch \u201eBoycott, Divestment and Sanctions\u201c(2) zur Beendigung der Okkupation pal\u00e4stinensischer Gebiete zu veranlassen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Zur Kritik an der israelischen Besatzungspolitik im Westjordanland und in Gaza gibt es in Deutschland zwei sich grunds\u00e4tzlich widersprechende Positionen:<\/p>\n<ol>\n<li class=\"bodytext\">Deutschland habe, aufgrund des Holocaust, eine spezielle Verpflichtung gegen\u00fcber dem Staat Israel; es stehe daher Deutschen nicht zu, die Politik der israelischen Regierung zu kritisieren.<\/li>\n<li class=\"bodytext\">Deutschland habe, aufgrund des Holocaust, eine Verantwortung nicht nur f\u00fcr Israel, sondern auch f\u00fcr die durch die Staatsgr\u00fcndung verdr\u00e4ngten Pal\u00e4stinenser.<\/li>\n<\/ol>\n<p class=\"bodytext\">Beide Meinungen stehen gleicherma\u00dfen unter dem Schutz von Art. 5 GG. Der deutsche Staat darf daher keine dieser Meinungen unterdr\u00fccken, auch nicht durch Intervention bei formal privaten Veranstaltern. Inwieweit er zur F\u00f6rderung einer oder beider Meinungen unter dem Gesichtspunkt der Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt verpflichtet ist, bleibt umstritten. Zweifellos sollte der Staat keine antisemitischen Veranstaltungen unterst\u00fctzen. Das verbietet sich schon unter dem Gesichtspunkt der Menschenw\u00fcrde. Es setzt aber eine klare, juristisch haltbare Definition von Antisemitismus voraus. Die k\u00fcrzlich von der Bundesregierung verabschiedete \u201eArbeitsdefinition\u201c bietet daf\u00fcr keine ausreichende Grundlage.<\/p>\n<h1 class=\"bodytext\"><b>Ausweitungen des \u201eAntisemitismus\u201c-Begriffs<\/b><\/h1>\n<p class=\"bodytext\">Die Judenfeindschaft hat eine sehr lange Geschichte. Den Begriff \u201eAntisemitismus\u201c bzw. \u201eAntisemit\u201c gibt es aber erst seit vergleichsweise kurzer Zeit. Er war zun\u00e4chst eine Selbstbezeichnung von Personen, die sich 1879 in der \u201eAntisemiten-Liga\u201c zusammenschlossen, mit dem Ziel \u201eunser deutsches Vaterland vor der vollst\u00e4ndigen Verjudung zu retten und den Nachkommen der Urbewohner den Aufenthalt in demselben ertr\u00e4glich zu machen\u201c. Von den Gegnern solcher Forderungen wurden die Begriffe \u00fcbernommen und \u201eAntisemitismus\u201c entwickelte sich im 20. Jahrhundert zum Kampfbegriff f\u00fcr die \u00c4chtung jeglicher Art von Judenfeindschaft. Mindestens in Deutschland ist es heute beleidigend und rufsch\u00e4digend, als \u201eAntisemit\u201c bezeichnet zu werden. (3)<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Die klassischen Definitionen lassen sich dahin zusammenfassen, dass es beim \u201eAntisemitismus\u201c um die pauschale Ablehnung, Diskriminierung und\/oder Verfolgung von Juden als Juden geht. In einem Essay hat der britische Philosoph Brian Klug dies n\u00e4her erl\u00e4utert. Es gehe um \u201eFeindlichkeit gegen Juden als \u2018Juden\u2019. Anf\u00fchrungszeichen um das Wort \u2018Juden\u2019 einzuf\u00fcgen mag wie ein Detail erscheinen, aber es verwandelt den Sinn der Definition. Genau erkl\u00e4rt sagt es folgendes: Antisemitismus ist eine Form von Feindlichkeit gegen Juden als Juden, in der Juden wahrgenommen werden als etwas anderes als sie sind.\u201c(4) Das hei\u00dft: es werden Menschen aufgrund ihrer Abstammung, Religion, ihres Aussehens, ihres Namens &#8222;j\u00fcdische&#8220; Eigenschaften zugeschrieben, welche dann als Begr\u00fcndung f\u00fcr ihre Ablehnung, Diskriminierung Verfolgung und Vernichtung dienen.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Seit Beginn des 21. Jahrhunderts gibt es eine lebhafte Diskussion \u00fcber \u201eNeuen Antisemitismus\u201c (5). Dabei geht es nicht zuletzt um die Frage, ob die Feindlichkeit gegen\u00fcber Juden in unserer Zeit neue Formen gefunden hat. In Deutschland hat es vor allem Samuel Salzborn unternommen, eine erweiterte Antisemitismus-Definition zu propagieren und theoretisch zu untermauern. Er unterscheidet zwischen anti-zionistischem, anti-israelischem und \u201einternationalem Antisemitismus: die BDS-Kampagne\u201c(6), und bezieht sich dabei vor allem auf eine \u201eArbeitsdefinition der EU\u201c.<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Diese Working Definition wurde von der American Jewish Alliance initiiert und im Rahmen der europ\u00e4ischen Grundrechteagentur (FRA) sowie deren Vorl\u00e4uferin (der Europ\u00e4ischen Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit \u2013 EUMC) entwickelt (7), allerdings von der EU niemals offiziell \u00fcbernommen. Die International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) hat diese Arbeiten fortgef\u00fchrt und am 26.5.2016 die endg\u00fcltige Fassung der Working Definition verabschiedet. (8) Am 31.5.2017 hat das Europaparlament mehrheitlich den europ\u00e4ischen Staaten empfohlen, die Definition der IHRA zu \u00fcbernehmen. Sie wurde inzwischen von mehreren Staaten (darunter \u00d6sterreich) adoptiert, am 20.9.2017 hat auch das deutsche Bundeskabinett beschlossen, sich die IHRA-Definition zu eigen zu machen. Sie lautet wie folgt:<\/p>\n<p class=\"bodytext\">\u201eAntisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegen\u00fcber Juden ausdr\u00fccken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen j\u00fcdische oder nichtj\u00fcdische Einzelpersonen und\/oder deren Eigentum sowie gegen j\u00fcdische Gemeindeinstitutionen oder religi\u00f6se Einrichtungen.\u201c<\/p>\n<p class=\"bodytext\">Im Anschluss an diese klassische Definition hei\u00dft es: \u201eDar\u00fcber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als j\u00fcdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.\u201c Damit wird die M\u00f6glichkeit eines israelbezogenen Antisemitismus ausdr\u00fccklich hervorgehoben. Operationalisiert wird diese Erweiterung durch eine Reihe von \u201eheutigen Beispielen von Antisemitismus im \u00f6ffentlichen Leben, den Medien, Schulen, am Arbeitsplatz und im religi\u00f6sen Bereich\u201c. Die folgenden konkreten Beispiele betreffen Israel:<\/p>\n<ul>\n<li class=\"bodytext\">Behauptung, j\u00fcdische B\u00fcrger verhielten sich loyaler gegen\u00fcber Israel als gegen\u00fcber ihrem eigenen Staat<\/li>\n<li class=\"bodytext\">Verneinung eines Selbstbestimmungsrechts des j\u00fcdischen Volkes, z.B. durch die Behauptung, der Staat Israel sei ein rassistisches Unterfangen<\/li>\n<li class=\"bodytext\">Anwendung von Doppelstandards, indem von Israel ein Verhalten gefordert wird, welches von anderen demokratischen Staaten nicht erwartet wird<\/li>\n<li class=\"bodytext\">\u00dcbertragung klassisch antisemitischer Symbole und Bilder auf Israel und Israelis (z.B. Juden als M\u00f6rder von Jesus Christus oder das fordern von \u201eBlutzoll\u201c)<\/li>\n<li class=\"bodytext\">Vergleiche zwischen der Politik Israels und der der Nazis.<\/li>\n<\/ul>\n<p class=\"bodytext\">Eine eigene, komplexere Definition hat Sergey Lagodinsky in seiner einschl\u00e4gigen Doktorarbeit vorgelegt. (9) Umso mehr erstaunt es, dass er die Arbeitsdefinition der EUMC\/ FRA (die der IHRA war noch nicht verabschiedet) zwar beschreibt, sich aber jeder Kritik daran enth\u00e4lt (10) und sogar betont, das Dokument sei \u201eeine wichtige St\u00fctze f\u00fcr die Praxis der Beobachtung von Antisemitismus, der Erfassung entsprechender Taten und der Strafverfolgung\u201c (11).<br \/>\n[&#8230;]<\/p>\n<p><strong><a href=\"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/wp-content\/uploads\/2018\/01\/18-01-03-feest-antisemitismusvorwurf.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">der vollst\u00e4ndige Artikel hier als pdf-Datei<\/a><\/strong><\/p>\n<p>der Artikel ist am 21. Dezember 2017 erschienen in der <a href=\"http:\/\/www.humanistische-union.de\/nc\/publikationen\/vorgaenge\/online_artikel\/online_artikel_detail\/back\/vorgaenge-220\/article\/israelkritik-und-antisemitismusvorwurf-veranstaltungsverbote-als-problem-der-meinungsfreiheit-1\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Zeitschrift der Humanistischen Union &#8222;vorg\u00e4nge&#8220; Nr. 220 (Heft 4\/2017), S. 117 &#8211; 126<\/a><\/p>\n<p>(Abdruck mit freundlicher Genehmigung des Autors)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Johannes Feest 2016 wehrte sich die \u201eJ\u00fcdische Stimme\u201c, ein in Berlin ans\u00e4ssiger Verein j\u00fcdischer Mitb\u00fcrger\/innen, gegen die K\u00fcndigung seines Vereinskontos durch die Bank f\u00fcr Sozialwirtschaft. 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