{"id":7252,"date":"2018-01-14T09:01:21","date_gmt":"2018-01-14T09:01:21","guid":{"rendered":"http:\/\/nahost-forum-bremen.de\/?p=7252"},"modified":"2018-01-15T09:03:53","modified_gmt":"2018-01-15T09:03:53","slug":"instrumentalisierter-antisemitismus","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/dpg-netz-bremen.de\/?p=7252","title":{"rendered":"Instrumentalisierter Antisemitismus"},"content":{"rendered":"<p><strong>Wie eine &#8222;Arbeitsdefinition&#8220; die Gesellschaft spaltet und Kritik strafbar macht<br \/>\n<\/strong>Eine Gefahr geht um in Deutschland und Europa: der Antisemitismus. Er tr\u00e4gt gegenw\u00e4rtig zwei Gesichter: sowohl die alte Fratze des Vorurteils als auch eine neue Grimasse, die des Antisemitismusvorwurfs. Beim Vorurteil handelt es sich um ein klischeehaftes Denkmuster, das in seiner Kernbedeutung alle m\u00f6glichen Formen von Feindschaft gegen Juden als religi\u00f6se und\/oder soziale Minderheit zum Inhalt hat. Tiefstpunkt der auf antisemitischen Vorurteilen fu\u00dfenden Politik war der rassistische KZ- und T\u00f6tungsmaschinen-Antisemitismus in Nazi-Deutschland.<!--more--><\/p>\n<p>Im Unterschied zum antisemitischen Vorurteil richtet sich der Antisemitismusvorwurf nicht gegen &#8222;die Juden&#8220; allgemein, durchaus aber gegen einzelne Juden, die deshalb als antisemitisch angeprangert werden, weil sie der israelischen Politik kritisch gegen\u00fcber stehen. Dabei berufen sich die Brandmarker auf die Antisemitismus -&#8222;Arbeitsdefinition&#8220; der IHRA (International Holocaust Rememberance Alliance \/ Internationales B\u00fcndnis zum Holocaustgedenken). Die G\u00fcltigkeit dieser Begriffsbestimmung wurde am 20. September 2017 vom deutschen Bundeskabinett beschlossen.<\/p>\n<p>Die Begriffserkl\u00e4rung der IHRA soll in Zukunft der Polizei und den Gerichten Orientierung geben. Sie lautet: \u201eAntisemitismus ist eine bestimmte Wahrnehmung von Juden, die sich als Hass gegen\u00fcber Juden ausdr\u00fccken kann. Der Antisemitismus richtet sich in Wort oder Tat gegen j\u00fcdische oder nichtj\u00fcdische Einzelpersonen und\/oder deren Eigentum sowie gegen j\u00fcdische Gemeindeinstitutionen oder religi\u00f6se Einrichtungen.\u201c In erweiterter Form umfasst die Definition einen dritten Satz, der wie folgt lautet: \u201eDar\u00fcber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als j\u00fcdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein.\u201c<\/p>\n<p>Dem Beschluss der Bundesregierung ist keine demokratische Debatte vorausgegangen. Vielmehr wurden Pr\u00fcfsteine f\u00fcr die strafrechtliche Verfolgung beider Erscheinungsformen des Antisemitismus &#8211; des Vorurteils und des Vorwurfs &#8211; durch die Hintert\u00fcr eines Kabinettsentscheids beschlossen. Der Beschluss liefert eine weitere Handhabe, um die im Grundgesetz verb\u00fcrgte Meinungsfreiheit einzuschr\u00e4nken. Die IHRA-Definition dient zur Rechtfertigung, wenn versucht wird, kritische Meinungs\u00e4u\u00dferungen oder Parteinahmen dadurch zu unterbinden, dass ihren Vertretern der Zugang zu \u00f6ffentlichen oder \u00f6ffentlich gef\u00f6rderten R\u00e4umen verwehrt wird (vgl. Johannes Feest: Israelkritik und Antisemitismusvorwurf. Veranstaltungsverbote als Problem der Meinungsfreiheit; in: Vorg\u00e4nge 4\/2017).<\/p>\n<p>In der Bundesrepublik h\u00e4ufen sich auf der Grundlage der IHRA-Definition die Forderungen nach einem Antisemitismusbeauftragten und nach der Versch\u00e4rfung der Strafgesetze. Eine Studie &#8211; sie wird in Heft 2_2018 der Marxistischen Bl\u00e4tter ver\u00f6ffentlicht werden &#8211; kommt zu dem Schluss, dass die &#8222;Arbeitsdefinition&#8220; der IHRA M\u00e4ngel aufweist. Ihr zufolge speise sich der Antisemitismus aus sinnlicher Wahrnehmung. Eine solche Erkl\u00e4rung sei strukturell selbst antisemitisch. Weder benenne sie die Tr\u00e4ger, Vermittler und handelnden Akteure des Antisemitismus, noch erw\u00e4hne sie die gesellschaftlichen Entstehungszusammenh\u00e4nge. W\u00f6rtlich hei\u00dft es in der Studie: &#8222;Der Antisemitismus wird feindbildartig zu etwas Schrecklichem (v)erkl\u00e4rt, aber weder werden seine besonderen Erscheinungsformen auseinander gehalten, noch wird die Frage nach seinen Wurzeln und seiner Ausbreitung gestellt, um sodann auf dieser Grundlage p\u00e4dagogisch aufzukl\u00e4ren und vorzubeugen.&#8220;<\/p>\n<p>Der Adressatenkreis antisemitischer Gegnerschaft werde durch die IHRA-Definition nicht eingegrenzt, sondern ausgeweitet. In irref\u00fchrender Weise gelte auch der Staat Israel als Zielscheibe und Opfer des Antisemitismus. W\u00e4hrend das antisemitische Vorurteil rassistischer Pr\u00e4gung sowohl j\u00fcdische Individuen als auch die gesellschaftliche Minderheit der &#8222;Juden&#8220; betraf und betrifft, werde mit Hilfe der IHRA-Definition die Regierung der j\u00fcdischen Mehrheitsgesellschaft Israels in Schutz genommen, jeder Kritik enthoben und zum Tabu erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Die Studie kommt u. a. zu dem Ergebnis: &#8222;Damit wird der &#8230; erweiterte Antisemitismusbegriff zu einem Instrument der Beeinflussung und Lenkung der \u00f6ffentlichen Meinung im Interesse derjenigen, denen an der Immunit\u00e4t israelischer Regierungs-, Milit\u00e4r- und Besatzungspolitik gelegen ist. Das betrifft sowohl den israelischen Staat und seine gegenw\u00e4rtige Regierung als auch all diejenigen Staaten, welche der israelischen Regierungspolitik nichts entgegen setzen und sie vielmehr durch Waffenlieferungen milit\u00e4risch unterst\u00fctzen, wie etwa die Bundesrepublik Deutschland.&#8220;<\/p>\n<p>Der erweiterte Antisemitismusbegriff diene nicht zuletzt der Entstellung und Brandmarkung linker Kritik. In den Hintergrund gerate die entschiedene Verurteilung sowohl des rassistischen Gebrauchs kollektiver antisemitischer Vorurteile zur Rechtfertigung der Zwangsarbeitslager und der Vernichtungsindustrie der NS-Diktatur als auch der Wiederkehr faschistischer Regierungsmehrheiten in Europa. &#8222;Der auf dem erweiterten Begriffsverst\u00e4ndnis fu\u00dfende Antisemitismusvorwurf vernebelt \u2013 wie auch schon der klassische Rasse-Antisemitismus \u2013 die Widerspr\u00fcche der kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung, wie sie im gegenw\u00e4rtigen Stadium des globalen Imperialismus besonders krisenhaft hervortreten.&#8220;<\/p>\n<p>Beide Formen des Antisemitismus \u2013 der rassistische, welcher \u201edie Juden\u201c irrational angreift, ebenso wie der erweiterte, welcher zum Zweck der Verdr\u00e4ngung, Vorverurteilung und Rechtfertigung milit\u00e4rischer Kumpanei angewendet wird \u2013 seien der gesellschaftlichen Spaltung dienlich. Der rassistische Antisemitismus habe die Gesellschaft in eine j\u00fcdische Minderheit und eine nicht-j\u00fcdische (&#8222;arisch-reinrassige&#8220;) Mehrheit gespalten. Der erweiterte Begriff des Antisemitismus spalte die Gesellschaft ebenfalls: in die Minderheit derjenigen, die sich der &#8222;Staatsraison&#8220; einer Unantastbarkeit israelischer Politik nicht beugen, und die gro\u00dfe Mehrheit jener Deutschen, welche sich im kollektiven Unterbewusstsein als &#8222;Israelfreunde&#8220; Vers\u00f6hnung und Entlastung versprechen von den nach der Besiegung Nazi-Deutschlands verdr\u00e4ngten und nicht betrauerten Schuldgef\u00fchlen. &#8222;Reflexartig, wie durch einen \u00e4u\u00dferen Reiz bedingt, entledigen sie sich damit der bis heute lastenden schweren Schuld der industriell durchgef\u00fchrten Abschlachtung der europ\u00e4ischen Juden und der Verantwortung gegen\u00fcber deren (israelischen) Nachkommen sowie gegen\u00fcber den von diesen entrechteten, vertriebenen und get\u00f6teten Bewohnern Pal\u00e4stinas.&#8220;<br \/>\nRudolph Bauer<\/p>\n<p>Quelle: Unsere Zeit (UZ), 50. Jg., Nr. 2 \/ 12. Januar 2018, S. 4<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wie eine &#8222;Arbeitsdefinition&#8220; die Gesellschaft spaltet und Kritik strafbar macht Eine Gefahr geht um in Deutschland und Europa: der Antisemitismus. Er tr\u00e4gt gegenw\u00e4rtig zwei Gesichter: sowohl die alte Fratze des Vorurteils als auch eine neue Grimasse, die des Antisemitismusvorwurfs. 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