Drei Jahre Repression gegen Palästina-Solidarität in Deutschland

Etos-media hat am 23.10.2026 eine gründliche und umfangreiche Recherche über die Repressionsmaßnahmen gegen palästinasolidarische Gruppen und Aktionen veröffentlicht. (Hinweise zu diesem Artikel von den Nachdenkseiten – Hinweise des Tages). Wir bringen einige Auszüge. Der ganze Artikel hier.

Deutschland liefert Israel Waffen und diplomatische Deckung für den Völkermord in Gaza. Damit diese Unterstützung im Inland nicht ins Wanken gerät, geht der Staat seit drei Jahren gegen die Bewegung vor, die sich ihr entgegenstellt. Eine Bilanz zum dritten Jahrestag des Genozids, die sowohl die juristische Ebene wie auch die Repression auf der Straße betrachtet.

Als die Linke die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit 25,7 Prozent gewann, machten Grüne und SPD Sondierungen von einer Vereinbarung zum Antisemitismus abhängig. Seit dem 8. Oktober liegt sie vor: Das „Existenzrecht“ Israels sei „unverhandelbar“, Boykottaufrufe wie die der BDS-Kampagne lehnen die Parteien ab, und Polizei und Verfassungsschutz sollen gestärkt werden. Der Vorwand ist der Kampf gegen Antisemitismus, den die Vereinbarung implizit mit Kritik am Apartheidsstaat Israel gleichsetzt. Der Antisemitismusvorwurf richtet sich vor allem gegen die Linke in Neukölln, wo viele Palästinenser:innen leben. Mitgemeint ist stets, dass Palästinenser:innen von vornherein unter Antisemitismusverdacht stehen.

Solche Vereinbarungen liefern die Vorlage für weitere Repression. Die Bilanz der vergangenen drei Jahre zeigt, wie Staat und Justiz dabei zusammenwirken. Die Repression geht zu einem großen Teil von einer politisch angeleiteten Exekutive aus: Ministerien verbieten Vereine, Versammlungsbehörden untersagen Kundgebungen, Polizei und Staatsanwaltschaften verfolgen Tausende Fälle, Einbürgerungsbehörden prüfen Gesinnung. Die Gerichte haben diesem Vorgehen oft Rückendeckung gegeben, gerade in Eilverfahren, in denen sich entscheidet, ob eine Demonstration stattfindet oder ein Verein weiterarbeiten kann. Wo sie Verbote aufhoben, geschah das häufig erst viel später, wenn der Schaden längst unwiderruflich erfolgt war: mit der Hausdurchsuchung, dem beschlagnahmten Telefon, den Anwaltskosten, der langen Zeit der Ungewissheit. Der abschreckende Effekt auf Einzelpersonen ist riesig. Und wo Gerichte den Behörden deutlich widersprachen, machten diese vielfach trotzdem weiter. Aber auch die Bewegung hat auf dem umkämpften Feld des Rechts Erfolge erzielt, dank Betroffener, die sich gewehrt haben, Gruppen, die Prozesse begleiten und Geld sammeln, und Anwält:innen, die sich als Teil der Auseinandersetzung verstehen. Je öfter die Gerichte den Behörden aber widersprechen, desto stärker drängt die Politik darauf, das Recht selbst zu ändern. Gehör finden dabei, wie fast jeder der folgenden Fälle zeigt, vor allem israelische Vertretungen und proisraelische Organisationen.

Die Repression begann nicht am 7. Oktober

Neu sind die Instrumente nicht, mit denen der Staat politische Betätigung für Palästina einschränkt, verbietet und bestraft. Nach der Gefangennahme der israelischen Olympiamannschaft durch die militante Gruppe Schwarzer September in München 1972 ergingen nach einer Schätzung des Verfassungsschutzes innerhalb eines Monats 255 Ausweisungsverfügungen gegen Bürger:innen arabischer Staaten, meist begründet mit der Mitgliedschaft in palästinensischen Organisationen, nicht mit einer Verbindung zur Tat. Innenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) verbot die Generalunion Palästinensischer Studenten (GUPS) und die Generalunion Palästinensischer Arbeiter (GUPA) per Verfügung, auf Grundlage desselben Vereinsgesetzes, das der Staat bis heute gegen Palästina-Solidarität einsetzt. „Das war gut so, und wir hoffen, es wird noch mehr getan“, zitierte die FAZ damals einen Sprecher des israelischen Außenministeriums in Reaktion auf die Vereinsverbote gegen GUPS und GUPA.

Auch die Gefahrenprognosen, mit denen Versammlungsbehörden nach Oktober 2023 reihenweise Proteste untersagten, waren ein bekanntes Mittel zur Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte von Palästina-Solidarität in Deutschland. Zum Nakba-Tag 2022 verbot die Berliner Versammlungsbehörde sämtliche Kundgebungen, weil die Stimmung „erheblich angespannt und emotionalisiert“ sei. Ein Jahr später unterstellte dieselbe Behörde „jüngeren Personen der arabischen Diaspora“ eine „deutlich aggressive Grundhaltung“. Die Gefahr wurde aus der Herkunft der Protestierenden abgeleitet, und die Gerichte deckten das: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Verbote von 2022 im Eilverfahren, erst im Februar 2026 stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass einige von ihnen nicht hätten ergehen dürfen. Ein Bericht der Innenministerkonferenz vom Dezember 2022 liest sich heute wie ein Drehbuch: Bund und Länder sollten „alle rechtlichen Möglichkeiten“ ausschöpfen, um Äußerungen wie „From the River to the Sea“ zu verbieten, Vereinsverbote „fortlaufend“ prüfen und für „bisher zulässige bzw. straffreie“ Aktivitäten gegen das „Existenzrecht“ Israels eine neue gesetzliche Grundlage prüfen. Ab Oktober 2023 kamen diese Werkzeuge verstärkt zum Einsatz.

Verbotene Versammlungen …

Zuerst traf es die Straße. Im Herbst 2023 untersagten Polizei und Versammlungsbehörden in Berlin, Hamburg und anderen Städten reihenweise Kundgebungen in Solidarität mit Palästina. In Hamburg galt ab Mitte Oktober per Allgemeinverfügung ein Verbot aller nicht angemeldeten Versammlungen mit „Bezug zur Unterstützung der Hamas“, das die Polizei mehr als ein Dutzend Mal verlängerte. Das Verwaltungsgericht billigte eine Verlängerung noch Anfang November und stoppte das Verbot erst nach knapp acht Wochen, weil es praktisch „jegliche Versammlungen“ erfasse, die „die palästinensische Sichtweise einnehmen“.

Einen Höhepunkt erreichte die Berliner Verbotspraxis im April 2024 mit dem Palästina-Kongress. Rund zwei Stunden nach Beginn stürmte die Polizei den Saal, schaltete den Strom ab und verbot den Kongress auch für die beiden folgenden Tage. Anlass war eine Videobotschaft des 86-jährigen Historikers Salman Abu Sitta, gegen den ein Betätigungsverbot bestand. Eine strafbare Äußerung hatte die Polizei nach Angaben der vertretenden Rechtsanwält:innen bis dahin nicht festgestellt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte es „richtig und notwendig, dass die Berliner Polizei hart durchgreift“. Anderthalb Jahre später erklärte das Verwaltungsgericht Berlin die Auflösung für rechtswidrig, weil die Polizei mildere Mittel nicht einmal geprüft habe.

Wie weit sich Behörden dabei vom Recht entfernen, zeigt auch Frankfurt am Main. Die Stadt untersagte immer wieder Proteste gegen den Völkermord; einen Bescheid vom August 2025 stützte sie auf eine Warnung der israelischen Botschaft, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Zum zweiten Jahrestag des 7. Oktober verbot sie eine Kundgebung, weil sie schwarze Kleidung mit roten Rosen, ein Zeichen der Trauer, als Hamas-Symbolik und Videos hungernder Kinder aus Gaza als Gefahr wertete. Das Verwaltungsgericht kippte das Verbot und rügte die Stadt mit ungewöhnlicher Schärfe: Sie habe „losgelöst von verfassungsrechtlichen Vorgaben allein nach politischem Willen und damit willkürlich“ gehandelt, Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs wiederholt missachtet und Gewalt erwartet, mit der nicht einmal die Polizei rechnete. Weil die Stadt das Verbot verkündete, bevor sie die Anmeldenden angehört hatte, sah das Gericht sogar deren Menschenwürde verletzt.

… verbotene Vereine

Neben den Versammlungen traf es die Vereine. Das Vereinsverbot ist eins der stärksten Instrumente politischer Repression in der BRD: Es ergeht per Verfügung eines Ministeriums, ohne vorheriges Gerichtsverfahren, gestützt auf unter anderem auf den dehnbaren Vorwurf, sich gegen die „Völkerverständigung“ zu richten. Vier solcher Verbote haben die Bewegung seit 2023 getroffen: Im November 2023 verbot Faeser die Hamas und das Gefangenen-Solidaritätsnetzwerk Samidoun bzw. belegte sie mit einem Betätigungsverbot, unter anderem nachdem der israelische Botschafter Ron Prosor und die Deutsch-Israelische Gesellschaft schon im Sommer ein Verbot von Samidoun gefordert hatten. Samidoun ist eine Gruppe von jungen Palästinenser:innen, die im Exil Proteste zur Freilassung der großen Anzahl palästinensischer Geiseln und Gefangenen in israelischen Foltergefängnissen organisierten. Im Mai 2024 verbot Nordrhein-Westfalen die Palästina Solidarität Duisburg (PSDU), eine junge Gruppe, die vor Ort Demonstrationen, Lesekreise und Filmabende organisierte. Im August 2026 folgte Hessen mit dem Verbot von Palästina e.V. in Frankfurt.

Aufgehalten haben die Gerichte keines dieser Verbote. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag der PSDU ab, die Klage im Hauptverfahren läuft, während sich der Staat längst an einzelnen Mitgliedern abarbeitet. Palästina e.V. hatte sich schon im November 2024 aufgelöst, nachdem das Innenministerium seit dem Sommer 2023 gegen ihn ermittelt hatte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte Durchsuchungen zunächst ab, erst der Verwaltungsgerichtshof gab sie frei. Im August 2026 durchsuchten 35 Polizist:innen Wohnungen und Lagerräume in Frankfurt und Mannheim, um das Verbot eines Vereins zu vollstrecken, der seit fast zwei Jahren nicht mehr existierte.

Was die Verfügung dem Verein vorwirft, ist stets politische Rede. Im Kern stehen zwei Vorwürfe: die Leugnung des „Existenzrechts“ Israels, denn wer das tue, wende sich „auch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“, und das Bekenntnis zur Solidarität mit dem palästinensischen Widerstand in all seinen Formen. Dass die UN-Generalversammlung 1982 in Resolution 37/43 das Recht von Völkern unter Kolonialherrschaft und Besatzung bekräftigte, sich „mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes“ zu befreien, und dabei das palästinensische Volk ausdrücklich nannte, ist den deutschen Behörden und leider auch den Gerichten egal. Noch am Tag der Razzia zum Verbot vom Palästina e.V. teilte das hessische Innenministerium den Dank der israelischen Generalkonsulin Talya Lador-Fresher auf Instagram: „Hut ab an Roman Poseck und das Hessische Innenministerium!“ 54 Jahre nach dem Verbot von GUPS und GUPA kommt der Applaus für ein Vereinsverbot wieder aus Israel und deutsche Ministerien zeigen sich stolz darüber, nach dem Motto: Auftrag ausgeführt.

Es handelt sich um die Bestrafung bestimmter politischer Meinungen. Die Verbote sollen wichtige Kräfte der Bewegung zerschlagen und den sagbaren Diskurs abstecken. Das Leid der Palästinenser:innen zu beklagen, bleibt erlaubt, solange sich niemand dazu bekennt, dass sie sich wehren dürfen und Apartheid, Genozid und Siedlerkolonialismus in Form des israelischen Staats keine Existenzberechtigung haben. Dabei ist ein großes Problem die fehlende Solidarisierung mit den verbotenen Gruppen und ihren Betroffenen, anders als beispielsweise in Großbritannien im Fall der verbotenen Struktur „Palestine Action“. Sich von verbotenen Gruppen abzugrenzen, schwächt nicht nur die Bewegung, es schützt auch kaum vor der nächsten Maßnahme. Die Grenze, die der Staat zwischen erlaubter und nicht erlaubter Meinung zieht, ist beweglich. […]

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