Rundbrief 1-2026, 13. Januar 2026
Liebe Mitglieder, liebe Freunde und Freundinnen der DPG,
Mit diesem ersten Rundbrief im neuen Jahr möchten wir Euch zunächst persönlich alles Gute zum neuen Jahr wünschen. Zugleich hoffen wir auf Frieden in der Welt und ein Ende des Leidens in Palästina. Allerdings gibt der Beginn des neuen Jahres leider auch zu Sorge Anlass. Mit seinem Überfall auf Venezuela hat Trump gezeigt, dass er das Völkerrecht mit Füßen tritt. Für ihn zählen allein seine Business-Interessen. Recht wird durch die Macht des Stärkeren ersetzt, Diplomatie durch Deals, eine regelbasierte internationale Ordnung – die es in dieser Reinform sowieso nie gab – durch Interessen der amerikanischen Ölkonzerne, Tech-Milliardäre, Investmentgesellschaften und Immobilienhaie.
Auch Palästina ist Opfer dieser Logik. Der Genozid in Gaza geht weiter – wenn auch hinter der Chimäre eines angeblichen Waffenstillstandes mit geringerer Intensität. Die IDF verschiebt klammheimlich die gelbe Linie gen Mittelmeer, um so immer größere Teile Gazas für zukünftige Siedlungen zu besetzen. Pünktlich zum Jahresbeginn hat Netanjahu angekündigt, 37 internationalen Hilfsorganisationen, die in Gaza um das Überleben der Menschen in Gaza kämpfen, die Lizenz zu entziehen. Nur ein Bruchteil der vereinbarten Hilfslieferungen wird nach Gaza gelassen. Der UNRWA soll endgültig der Garaus gemacht werden. So beschloss die Knesset, der UNRWA Wasser und Strom abzustellen. Ihre Immobilien in Jerusalem sollen beschlagnahmt werden. Stattdessen sollen hier weitere Siedlungen entstehen. Und in der Westbank gehen die täglichen Angriffe auf palästinensische Dörfer, die Zerstörung von Flüchtlingslagern und die Vertreibungen weiter. Der Trump-Plan steckt in einer Sackgasse – für Netanjahu, der gemeinsam mit Trump in Mar-a-Lago Sylvester feierte – durchaus willkommen [Dazu mehr im nächsten Rundbrief]. Es war schon immer israelische Strategie, Verhandlungen in die Länge zu ziehen, um so neue Realitäten vor Ort zu schaffen.
Und Deutschland? Die Bundesregierung erklärt weiterhin, dass sie fest an der Seite Israels steht, liefert Waffen, blockiert Sanktionsmaßnahmen der EU und hat erst zum Wochenanfang einen Cyberpakt mit Tel Aviv unterzeichnet. Nur massivster Druck von außen wird daran etwas ändern. Aus diesem Grund begrüßt die DPG die heute beginnende europaweite Kampagne Eine Million
Unterschriften für die Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V. 2 und Israel, die von einer Gruppe europäischer Politiker des Linken ökologischen Bündnisses European Left Alliance for the People and the Planet initiiert und von der European Coordination of Committees and Associations for Palestine (ECCP), der auch die DPG angehört, unterstützt wird.
Ivesa Lübben, Stellvertretende Präsidentin der DPG Wir fordern angesichts von Israels Menschenrechtsverletzungen die vollständige Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel Laut der Europäischen Kommission ist der Staat Israel für die beispiellose massenhafte Tötung und Verletzung von Zivilistinnen und Zivilisten sowie für die massenhafte Vertreibung der Bevölkerung und die systematische Zerstörung von Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen in Gaza verantwortlich. Israel blockiert zudem die Bereitstellung humanitärer Hilfe; dieses Vorgehen könnte als Aushungern als Methode der Kriegsführung angesehen werden. Israel bricht mit zahlreichen Regeln und Verpflichtungen des Völkerrechts und leistet der Anordnung des Internationalen Gerichtshofs, das Verbrechen des Völkermords zu verhindern, nicht Folge.
Und doch hat die EU ihr Assoziierungsabkommen mit Israel, ein Eckpfeiler der bilateralen Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel in den Bereichen Handel, Wirtschaft und Politik, noch immer nicht ausgesetzt. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger dürfen nicht mehr hinnehmen, dass die EU ein Abkommen aufrechterhält, das einen Staat legitimiert und finanziert, der Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begeht. Daher fordern wir die Kommission auf, dem Rat einen Vorschlag für die vollständige Aussetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Israel vorzulegen.Siehe: https://citizens-initiative.europa.eu/initiatives/details/2025/000005_de
Was ist eine europäische Bürgerinitiative?
Eine europäische Bürgerinitiative ist eine rechtsverbindliche Petition an die Europäische Kommission. Es ist kein bloßer Appell, sondern ein im EU-Vertrag von Lissabon verankertes Instrument der europaweiten partizipativen Demokratie – wenngleich die Hürden für eine erfolgreiche Initiative relativ hoch sind. Eine Petition muss zunächst bei der Europäischen Kommission registriert werden. Erst dann darf sie starten. Eine Petition muss innerhalb eines Jahres von mindestens 1 Mio. wahlberechtigter EU-Bürgern unterzeichnet werden. Wenn dieses Ziel erreicht ist, müssen sich das Europäische Parlament und die Europäische Kommission mit dem Antrag beschäftigen, offiziell Stellung beziehen und ggf. weitere Rechtsvorschläge erarbeiten.
Was besagt das Assoziierungsabkommen zwischen Isarel und der EU? Im Jahr 1995 schloss die EU ein Assoziierungsabkommen mit Israel zur Verbesserung der Handelsbeziehungen, zur Schaffung eines Rahmens für den politischen Dialog und zur Förderung der wissenschaftlichen, technologischen und kulturellen Zusammenarbeit. Das Abkommen bildete die Grundlage für den Ausbau der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen der EU und Israel. Das Abkommen trat 2000 in Kraft. Es ist Teil der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP), umfasst jedoch Privilegien, die anderen ENP-Staaten nicht eingeräumt wurden, so z.B. die Visafreiheit. Israel ist auch das einzige nicht-europäische Land, das am europäischen Satellitenprogramm GALILEO und dem Nuklearforschungsprogramm CERN beteiligt ist.
In Artikel 2 des Abkommens heißt es: „Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien sowie alle Bestimmungen des Abkommens selbst beruhen auf der Achtung der Menschenrechte und der demokratischen Grundsätze, die ihre Innen- und Außenpolitik leiten und ein wesentlicher Bestandteil dieses Abkommens sind.“ Verstößt eine der Parteien gegen diesen Artikel, kann die andere Partei dieses Abkommen einseitig aussetzen. […]