Lang ist’s her: am 25. Oktober 2024 (!) sprach Michael Lüders auf Einladung der Palästinensischen Gemeinde und der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft Bremen im großen Saal des Bürgerzentrums Neue Vahr. Es hatte im Vorfeld zwar massive Versuche von Seiten der unbedingten Israelfreunde gegeben, die Veranstaltung zu verhindern; aber sie blieben letztlich erfolglos. Zur großen Überraschung war auch Ulrich Mäurer, damaliger und inzwischen zurückgetretener Bremer Innensenator, einschließlich Begleitpersonal erschienen. Er wolle sich informieren, sagte er, er sei als Privatmann und nicht offiziell hier. Ich berichtete mit einigen Fotos über die Großveranstaltung in den NachDenkSeiten.
Hier: https://www.nachdenkseiten.de/?p=123897.
Am 14. November 2024 machte die Bildzeitung mit der Schlagzeile auf: „SPD-Innensenator bei Israelhassern“, was CDU und FDP begierig aufgriffen und was sogar zu einer Anfrage in der Bürgerschaft und zu entsprechenden Medienberichten führte. Ein ausführlicher Bericht hier: https://dpg-netz-bremen.de/?p=13466
Die Bildzeitung hatte ihren Artikel nun ausgerechnet mit „meinen“ Fotos aus dem NachDenkSeiten-Artikel bebildert. Was ich zum Anlass nahm, eine Anwaltskanzlei mit einer Klage wegen Verletzung meiner Urheberrechte zu beauftragen.
Dann ging es in die Mühle der Justiz:
- Der Springer-Verlag wurde außergerichtlich aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben und Schadensersatz zu leisten.
- Der Springer-Verlag empfand das erwartungsgemäß als eine Zumutung und lehnte ab.
- Am 21. März 2025 wurde eine entsprechende Klage beim Amtsgericht Bremen eingereicht.
- Am 12. November 2025 fand die öffentliche Verhandlung statt.
- Am 3. Dezember 2025 wurde das Urteil verkündet.
- Fazit aus der 13-seitigen Urteilsbegründung: Die Beklagte habe gemäß § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG das Urheberrecht des Klägers widerrechtlich verletzt; sie müsse 1500 Euro an den Kläger zahlen; außerdem die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1202,61 Euro begleichen. Die Kosten des Gerichts würden 80% zu 20% auf die Beklagte und den Kläger aufgeteilt. (das 13-seitige Urteil hier zum Nachlesen)
- Der Springer-Verlag ließ die Frist (4 Wochen), in die Berufung vor das Landgericht zu gehen, verstreichen. Das Urteil des Amtsgerichts wurde damit rechtskräftig.
- Da der Springer-Verlag sich nicht rührte, wurde er am 17. Februar 2026 mit der Androhung einer Zwangsvollstreckung zur Zahlung aufgefordert.
- Und dann gingen die Zahlungen endlich ein.
Wir werden das Geld spenden.
Sönke Hundt