„Ein Strick nur für palästinensische Hälse“ – Todesstrafe auf der Agenda der Knesset

Die Ausweitung der Todesstrafe steht auf der Agenda der Knesset. Jüdische Täter müssen das diskriminierende Gesetz nicht fürchten. Israel will die Todesstrafe ausweiten – allerdings nur für Palästinenser. Im Gesetzentwurf, der voraussichtlich heute, am 30.03.2026, in der Knesset zur Abstimmung kommen wird, steht das so zwar nicht wortwörtlich. Aber genau das wäre gemeint.

In einem Kommentar der Taz v. 30.03.2026 wird das Gesetzesvorhaben scharf verurteilt. Die Todesstrafe solle für Straftaten zur Anwendung kommen, die als terroristisch eingestuft werden und bei denen vorsätzlich ein Mensch getötet wurde. „Die Strafe könne verhängt werden, wenn ein Mord mit dem Ziel begangen wurde, die Existenz des Staates Israel anzugreifen, ein Tatbestandselement also, welches israelische Gerichte bei jüdischen Tätern kaum vermuten werden. Im Westjordanland schließt der Gesetzentwurf israelische Staatsbürger, seien es Soldaten oder Siedler, die der zivilen Rechtssprechung Israels unterstehen, von der Todesstrafe aus. Diese Diskriminierung im Hinblick auf die Identität des Täters stellt im Vergleich mit Staaten, in denen die Todesstrafe Praxis ist, einen schwerwiegenden Verstoß gegen verfassungsrechtliche Grundprinzipien dar. Zudem ist die Möglichkeit einer Strafminderung oder Begnadigung aufgehoben, da der Staatspräsident keine Befugnis zur Umwandlung von Urteilen hat, die von Militärgerichten im besetzten Gebiet erlassen wurden.“

Zwar existierte die Todesstrafe in Israel bereits grundsätzlich bei extrem schweren Verbrechen, wie Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Sie wurde allerdings in der Praxis gegen einen Zivilisten nur ein einziges Mal – 1962 gegen den Naziverbrecher Adolf Eichmann – angewendet.

„Die geplante Gesetzgebung“, so die Taz weiter, „verstößt gegen grundlegende Normen des Völkerrechts – darunter der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die UN-Antifolterkonvention und die Genfer Konventionen, die in besetzten Gebieten Anwendung finden. In Bezug auf das Westjordanland könnte die Umsetzung des Gesetzes zudem den Tatbestand des Kriegsverbrechens erfüllen. […] 

Die Ausweitung der Todesstrafe in Israel ist keine ferne Dystopie, sondern unmittelbar drohende Realität, unterstützt von Teilen der Regierungskoalition sowie der Opposition. Sie kann und muss gestoppt werden. Deutschland und Europa stehen in der Pflicht, alles dafür zu tun, dass dieses Gesetz nicht eingeführt wird. Zum Schutz des internationalen Rechts, zum Schutz von Menschenrechten und zum Schutz des Lebens an sich.“


Pressemitteilung der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft (DPG) vom 29.03.2026:

Die geplante Gesetzgebung in der israelischen Knesset zur Ausweitung der Todesstrafe, die gegen fundamentale Prinzipien des Völkerrechts und der Menschenrechte verstößt und de facto diskriminierend gegenüber Palästinenser*innen angewandt würde, verurteilt die Deutsch-Palästinensische Gesellschaft e.V. (DPG) auf das Schärfste. Zusammen mit einem breiten Bündnis zivilgesellschaftlicher Organisationen (Amnesty International Deutschland, medico international, Oxfam Deutschland, European Center for Constitutional and Human Rights, Pax Christi Deutschland, Pro Peace, Weltfriedensdienst sowie Israelis for Peace) wenden wir uns an die Bundesregierung und den Deutschen Bundestag.

„Die geplante Ausweitung der Todesstrafe ist ein massiver Angriff auf rechtsstaatliche Prinzipien und die universelle Gültigkeit der Menschenrechte. Ein Gesetz, das offenkundig diskriminierend angelegt ist und fundamentale Garantien wie faire Verfahren, Transparenz und Verhältnismäßigkeit außer Kraft setzt, darf nicht unwidersprochen bleiben. Die Bundesregierung ist verpflichtet, hier klar Stellung zu beziehen und Konsequenzen zu ziehen.“ Das fordert der DPG-Präsident Nazih Musharbash. Ivesa Lübben, DPG-Vizepräsidentin ergänzt: „Wir erleben erneut, dass rote Linien im Umgang mit Israel folgenlos überschritten werden. Während gegenüber anderen Staaten konsequent auf Völkerrechtsverstöße reagiert wird, bleibt die Bundesregierung gegenüber Israel bei Appellen stehen. Diese doppelten Standards untergraben die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik. Wer Menschenrechte ernst nimmt, muss sie universell anwenden, auch gegenüber Israel.“ Wir verweisen darauf, dass das geplante Gesetz gegen zentrale internationale Abkommen verstößt, darunter die Genfer Konventionen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte sowie den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte. Vor diesem Hintergrund fordern die unterzeichnenden Organisationen die Bundesregierung und den Bundestag auf:

  • entschiedenen diplomatischen und politischen Druck auf die israelische Regierung auszuüben,
  • die geplante Gesetzgebung zur Ausweitung der Todesstrafe klar zu verurteilen,
  • sowie die Aussetzung des EU-Israel-Assoziierungsabkommens zu unterstützen, solange grundlegende menschenrechtliche Verpflichtungen verletzt werden. 

Amnesty International: Ausweitung der Todesstrafe in Israel: Offener Brief an die Bundesregierung und an den Bundestag

Die israelische Knesset verabschiedet aller Voraussicht heute, am 30. März 2026, das seit langem diskutierte Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe. Dieses Gesetz, das die Todesstrafe de facto ausschließlich für Palästinenser*innen vorsieht, ist zutiefst diskriminierend. Das Gesetz verstößt gegen zahlreiche internationale Bestimmungen und Mindeststandards. Es ist ein Instrument des israelischen Systems der Apartheid.
https://www.amnesty.de/aktuell/israel-todesstrafe-offener-brief

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